GmbH-Geschäftsführer: Abberufung aus wichtigem Grund bei Zerstrittenheit
Nach einer neueren Entscheidung des II. Zivilsenats des BGH vom 12.01.2009 reicht es zur Abberufung eines Geschäftsführers aus wichtigem Grund wegen eines unheilbaren Zerwürfnisses mit einem Mitgeschäftsführer aus, dass zwei oder mehrere Geschäftsführer untereinander so zerstritten sind, dass eine Zusammenarbeit zwischen ihnen nicht mehr möglich ist:
In einem solchen Fall kann jeder von ihnen jedenfalls dann abberufen werden, wenn er durch sein - nicht notwendigerweise schuldhaftes - Verhalten zu dem Zerwürfnis beigetragen hat. Nicht erforderlich ist, dass etwa der Verursachungsanteil des Abzuberufenden demjenigen des Mitgeschäftsführers überwiegt.
(Quelle: BGH, Beschluss vom 12.01.2009 - II ZR 27/08)
Mitgeteilt von: Rechtsanwalt Martin J. Warm, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht, Anwalt für Mittelstand und Wirtschaft, Paderborn, http://www.rechtsanwalt-in-paderborn.de; http://www.warm-wirtschaftsrecht.de; http://www.paderborn-gesellschaftsrecht.de
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