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Rechtsvereinfachung im SGB II, Teil II: BA mutiert zur NSA – Die BA-Wunschliste zur Bespitzelung von Erwerbslosen im Internet

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:


1. „Rechtsvereinfachung“ im SGB II, Teil II: BA mutiert zur NSA – Die BA-Wunschliste zur Bespitzelung von Erwerbslosen im Internet
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Die letzten Tage ist es massiv durch die Medien gegangen, dass die Bundesagentur für Arbeit die Ausweitung von Überwachung von Hartz IV-Empfängern ins Internet will. In einem Papier vom 8. April 2013 werden die Änderungsvorschläge der BA bei der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Rechtsvereinfachung im SGB II“ über 46 Seiten konkretisiert. Die BA fordert insbesondere die „Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Erhebung von Daten im Internet“ zur „Aufdeckung von Einkünften aus E-Commerce“ um so Nebeneinkünfte beispielsweise als Ebay- oder Amazon-Händler aufdecken. Daneben will fordert die BA Zugriff auf: Vermögensanlagen bei Versicherungen, Daten der Grundbuchämter, die Vermögensdaten nicht nur des jeweiligen beantragenden SGB II-Empfängers, sondern „sämtlicher Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft“, die Datenabgleiche sollen zudem monatlich und nicht mehr quartalsweise erfolgen. So die Welt dazu: http://tinyurl.com/m3gj6gz
Ich möchte hier das dem zugrundeliegende BA Papier veröffentlichen und es einer breiten Öffentlichkeit zugänglich machen, das Papier gibt es hier: http://tinyurl.com/l3lzowd
Ich möchte Richtung Wohlfahrts- und Sozialverbünden und aber auch Parteien anmerken, dass es Zeit wird sich den geplanten SGB II – Änderungen entgegenzustellen. Genauso wird es Zeit, eigenen SGB II/SGB XII/SGB III-Änderungsforderungen zu entwickeln und vorzustellen.

2. Das Recht auf einen Beistand von Regierung bestätigt
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Immer wieder lehnen Jobcenter-Mitarbeiter Beistände bei Terminen innerhalb der Behörden ab. Das dies rechtswidrig ist, wurde seitens einiger Gerichte schon oft festgestellt. Auch das legen von parallelen Terminen, damit mögliche Beistände behindert werden, ist rechtswidrig. Einige Behörden entwickelten spezielle Maschen, um Beistände zu verhindern.
Die Linke hat zum Thema eine offizielle Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Die Bundesregierung bestätigt in der Antwort, dass Beistände grundsätzlich zulässig sind. Die Regierung bestätigt zudem, dass nicht nur eine Person, sondern auch mehrere Personen als Beistände in einem Termin anwesend sein dürfen.
Die Regierungsstellungnahme gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/A22-2013_Mehrbedarf_bei_Laktosintoleranz.pdf

3. Bernd Eckhardt: SGB II - Die modifizierte Zuflusstheorie / Kritische Betrachtung zur Anrechnung von Einkommen im SGB II
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Der Kollege Bernd Eckhardt vom Nürnberger Arbeitslosenzentrum hat seine fortschreibende Veröffentlichung „Die modifizierte Zuflusstheorie“ / Kritische Betrachtung zur Anrechnung von Einkommen im SGB II mit Stand Aug. 2013 neu aufgelegt. Für die Sozialberatungspraxis eine lesenswerte und wichtige Veröffentlichung. Diese gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Zuflusstheorie_Bundessozialgericht_neu-(08-2013).pdf

4. Bernd Eckhardt zum Zweiten: Übersicht der Rechtsprechung des BSG aus 2012
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Dann hat der Kollege seine BSG Rechtsprechungsübersicht für das Jahr 2012, darin werden gut verständlich wichtige BSG-Entscheidung dargestellt, in den Zusammenhang gestellt und kritisch betrachtet. Die Rechtsprechungsübersicht gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Bernd-Eckhardt-BSG_2012.pdf

5. „Erfolgsquoten“ von Klagen im SGB II
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Eine Anfrage der Linken kitzelt die „Erfolgsquoten“ von Klagen aus Sicht der Kläger im Bereich des SGB II raus. Die offizielle „Erfolgsquote“ beträgt im Jahr 2011 44,1 %. Die dabei spannende Frage ist, was wir als Erfolgsquote gerechnet, gehören dazu auch Vergleiche oder „Stattgaben“ durch die Behörde, nachdem das Gericht signalisiert hat, das sie Willens sind im Sinne des Klägers zu entscheiden. Ein Richter des SG Düsseldorf sagte mal, wenn alle Punkte berücksichtigt wären, läge die „Erfolgsquote“ der Hartz IV-Bezieher bei über 80 %.
Die Statistik aus 2009/10/11 gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/HartzIV-Verfahren-2005-2010_Zimmermann-1-15-bis-1-17---Antwort-(3).pdf
Hier noch eine Zusammenstellung der Klagen nach Themen: http://tinyurl.com/k4ngoxd

6. Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung bei Laktoseintoleranz?
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Dann möchte ich noch auf eine Fachveröffentlichung zum Thema Laktoseintoleranz machen, in dieser erfolgen Anmerkung zum BSG, Urt. v. 14.02.2013 – B 14 AS 48/12 R in dem ein Mehrbedarf wegen Laktoseintoleranz bejaht wurde.
Das BSG bejaht einen Mehrbedarf, die Höhe muss im Einzelfall geprüft werden. Das BSG –Urteil hat eine erhebliche Bedeutung, da in Deutschland etwa 15 Prozent der Bevölkerung – in unterschiedlichem Ausmaße – von einer Milchzuckerunverträglichkeit betroffen sind. Insofern ist die Bedeutung für die Sozialberatung immens. Zu Artikel geht es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/A22-2013_Mehrbedarf_bei_Laktosintoleranz.pdf

7. Konferenz „Die nützliche Armut“, am 23. Nov. in Wuppertal
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Am 23. Nov. findet eine hochkarätig besetzte Veranstaltung in Wuppertal statt, dabei geht darum einen kritischen Blick auf die herrschen Verhältnisse zu schmeißen. Aus der Einladung:
„Uns geht es doch gut“ – beruhigt die Kanzlerin mit Blick auf die grassierende Verelendung in anderen EU-Staaten. „Uns“ – das sind diejenigen in gut bezahlten und sicheren Beschäftigungsverhältnissen und die ohnehin reichen Gewinner der großen Umverteilung. Und die von allen etablierten Parteien getragene Agenda 2010 habe doch wirtschaftliche Erfolge gebracht, von denen letztlich alle profitieren würden: die Deregulierung der Arbeitswelt, die Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und die Konsolidierung der sozialen Sicherungssysteme.
Doch tatsächlich hat sich die Armut verschärft, bei Arbeitslosen, Rentner/innen und Grundsicherungsbeziehenden genauso wie bei Arbeitnehmer/innen. Nicht nur ungelernte Arbeitnehmer/innen sind betroffen, sondern auch Facharbeiter/innen in der Leiharbeit, Dienstleister/innen und Akademiker/innen. Von der Armut bzw. Mittelkürzungen betroffen sind auch die „Armutsverwalter“ in staatlichen Behörden und Sozialleistungsträger, die ihrerseits bei ihren Aufträgen zu wenig zahlen.
Armut ist kein Betriebsunfall, sondern sie scheint systemnotwendig in der „Wettbewerbsgesellschaft“: Als Kehrseite des Reichtums und als Druckmittel und Drohung bis weit hinein in die Mittelschichten. Wie gehen wir damit um?
Mehr hier:
http://www.rosalux.de/event/49135/die-nuetzliche-armut.html
Flyer zum Ausdruck: http://www.nrw.rosalux.de/fileadmin/ls_nrw/dokumente/veranstaltungswerbung/rlsnrw_armutskonferenz-flyer_WEB.pdf

8. Wenn Anwälte mal von Richtern genervt sind … Ein RA hat Anspruch auf Aushändigung des Telefonverzeichnisses des VG
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In Aachen hatte ein Anwalt wohl die Schnauze voll von der Abmauerungsstrategie des örtlichen Verwaltungsgerichts und hat die Telefonliste der VG Richter verlangt. Das betroffene und gleichzeitig auch zuständige Gericht hat nunmehr entschieden, dass auch ein Rechtsanwalt kann unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes die Aushändigung des Telefonverzeichnisses des Verwaltungsgerichts verlangen. So das VG Aachen v. 17.07.2013 - 8 K 532/11. Das Urteil wird auch im Kontext der JC – Telefonlisten anzuwenden sein. Den Urteilstext gibt es hier: http://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/vg_aachen/j2013/8_K_532_11_Urteil_20130717.html

9. Göttinger Verwaltungsgericht: Zivilpolizisten dürfen bei Demos nicht unerkannt observieren
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Der Göttinger Rechtsanwalt Johannes Hentschel hat ein sehr wichtiges Urteil erstritten, nach diesem hat das Göttinger VG bestätigt, dass sich Zivilpolizisten – je nach landesrechtlicher Vorschriften – beim jeweiligen Versammlungsleiter zu erkennen zu geben müssen. Dies bezieht sich auf öffentliche (in Räumen) und geschlossene (Demos) Versammlungen.
Maßgeblich ist die jeweilige landesrechtliche Vorschrift zum Versammlungsgesetz. Der Göttinger Richter hat sein Urteil auch richtig kommentiert, »Das Versammlungsrecht ist nicht irgendwas, das ist ein Grundrecht«, unterstrich der Vorsitzende Richter Thomas Smollich.

Hier dazu ein Artikel aus der JW: http://www.jungewelt.de/2013/11-08/040.php

Und das dazugehörige Niedersächsische Versammlungsgesetz: http://www.mi.niedersachsen.de/download/54601/Niedersaechsisches_Versammlungsgesetz.pdf

(Unsere Wuppertaler Polizei meinte gleich auf der letzten Demo zu "Lampedusa in Hamburg" mit Verweis auf das Urteil, wir würden die Zivis doch bestimmt kennen, deswegen brächten sie diese nicht zu nennen, dazu nur kurz: gut argumentiert, aber rechtlich nicht haltbar).

Also auf eine spannende Runde beim Ziviouting.

10. Die Schnüffel-Wunschliste von Innenminister Friedrich
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Verschiedene Medien hatten über ein Forderungspapier von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich für die gerade laufenden Koalitionsverhandlungen berichtet. Darin befindet konkrete Wunschliste für mehr Überwachung, angefangen bei den Mautdaten bis hin zur flächendeckenden Überwachung unserer gesamten Internetkommunikation. Offiziell ist das Papier wieder zurückgezogen worden, tatsächlich stehen die Dinge natürlich weiter auf der Tagesordnung. Interessant dabei ist auch, die Paralität des BA- und des Friederich Papiers.

Das Friedrich-Schnüffelpapier gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Koalition-AG-Inneres-Justiz.pdf

11. Nächste SGB II-Grundlagenseminare am 25./26. Nov. in Leipzig, am 9./10. Dez. in Berlin, am 22./23. Jan. in Wuppertal und am 19./20. Feb. in Rostock
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Dann möchte ich hervorgehoben auf meine nächsten SGB II–Grundlagenseminare hinweisen: Diese finden am 25./26. Nov. in Leipzig, am 9./10. Dez. in Berlin, am 22./23. Jan. in Wuppertal, 19./20. Feb. in Rostock 26./27. Feb. in Stuttgart, am 20./21. März in Berlin, am 27./28. März in Frankfurt und am 16./17. April in Hamburg statt.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

12. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II am 02./03. Dez. in Wuppertal und am 24./25. Feb. in Augsburg
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In dieser Fortbildung am 02./03. Dez. in Wuppertal und am 24./25. Feb. in Augsburg werden die vielfältigen leistungsverkürzenden Änderungen, die neuen Regeln bei der Darlehensgewährung und die drastische Aufrechnungsmöglichkeit von behördlichen Erstattungs- und Ersatzansprüchen bearbeitet. Die Fortbildung ist ein absolutes Muss für Praktiker, die sich mit dem neuen Recht im Detail vertraut machen wollen. Beschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

13. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Rechtshilfe bei der Geltendmachung von Behördenansprüchen am 18. Feb. in Berlin und 04. März in Leipzig
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Diese neue kreierte Fortbildung biete ich als Nächstes am 18. Februar in Berlin und am 04. März in Leipzig an. Inhaltlich geht es um die Geltendmachung von behördlichen Ansprüchen aufgrund von Darlehen, Erstattungs- und Ersatzansprüchen im SGB II. Wann darf das JC aufrechnen, wie kann eine die Aufrechnung erlaubende Erklärung eines Leistungsbeziehers angefochten werden, worauf ist zu achten bei der Weitergabe der Forderungen an den Forderungseinzug. Genauso wird bearbeitet, in welcher Höhe darf aufgerechnet werden und wie kann in den verschiedenen Fallkonstellationen Rechtshilfe und Gegenwehr aussehen. Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

14. SGB II-Vertiefungsfortbildung: SGB II–Berechnung – Bescheide verstehen lernen und prüfen am 28./29. Jan. in Erfurt und am 11./12. Feb. in Wuppertal
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In der zweitägigen Fortbildung, die ich am 28./29. Jan. in Erfurt und am 11./12. Feb. in Wuppertal anbiete, wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II-Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt. Wie wird der Bedarf ermittelt, Abgrenzung zwischen Einkommen und Vermögen und was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen. Intensiv wird auch mit den praktischen Problemen „Anrechnung nicht bereiter Mittel“, angebliche Mitwirkungspflicht vorrangige Leistungen zu beantragen, Verweis auf andere Leistungsträger oder BGB-Verpflichtete ... bearbeitet. Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

15. SGB II-Fachfortbildungen: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Kliniksozialdienste am 07. März in Wuppertal
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Speziell für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Kliniksozialdiensten biete ich ab 2014 als regelmäßige Fortbildung diese Fachfortbildung an. Die Fortbildung ist als Basic- und Updatefortbildung konzeptioniert. Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/vertiefungsfortbildungen.html

16. SGB II-Vertiefungsfortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 30. Jan. in Wuppertal und am 03. März in Leipzig
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächsten gibt es am 30. Jan. in Wuppertal und am 03. März in Leipzig an.
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

So, das war es mal wieder für heute, viel Spaß beim Lesen und nehmt die Mahnung mit der gezielt geschürten rassistischen Stimmung ernst!

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

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info@harald-thome.de
 
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