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Martin Haas
MJH Rechtsanwälte
Werner-Haas-Str. 8
86153 Augsburg


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F.I.P. Finanz AG & Co KG, F.I.P. Garantiefonds AG & Co. KG, F.I.P. Maxi Fo AG & Co. 1.Beteiligung KG in Schwierigkeiten?

Schreiben der CTC Capital Treuhand Control GmbH warnt für Verflechtungen und ist besorgt, dass gesellschaftsvertraglich vorgeschriebene Quoten zugunsten Garantieinvestments tatsächlich eingehalten werden.

Unsere Kanzlei bearbeitet mehrere Fälle von Anlegern, die denen aufgrund von Akquise Veranstaltungen der MASTER-PLAN GmbH die Chancen einer teilweise fremdfinanzierten Vermögensbildung mit geringen persönlichen und finanziellen Risiken geboten wurde. Gemeint waren Investitionen in Kommanditbeteiligungen der F.I.P. Maxi Fo AG & Co. 1.Beteiligung KG.

Im Rahmen der Fallbearbeitung wurde nun bekannt, dass unsere Mandanten ein Schreiben einer CTC Treuhand Control GmbH, datiert auf den 04.06.2013 erhalten haben, welches sich an Kapitalanleger wendet, die Beteiligungen an der

F.I.P. Finanz AG & Co KG, der
F.I.P. Garantiefonds AG & Co. KG
F.I.P. Maxi Fo AG & Co. KG

abgeschlossen haben. Darin wird u.a. ausgeführt, dass u.a. alle drei genannten Fondsgesellschaften seit Jahren in Beteiligungsgesellschaften investieren, bei welchen die Geschäftsleitung, konkret Herr Peter Okon persönlich, oder nahe Familienangehörige oder nahe stehende Dritte dieser Herren wesentlich oder beherrschend beteiligt ist

Im Fall der

F.I.P. Finanz AG & Co KG, der
F.I.P. Garantiefonds AG & Co. KG

ist aus Sicht der CTC zu besorgen, ob die gesellschaftsvertraglichen vorgeschrieben-en Quoten zugunsten Garantieinvestments tatsächlich eingehalten werden. Die CTC hat nach Ihren Angaben Strafanzeige im Mai 2011 gegen die Verantwortlichen erstattet.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauern noch nach Angaben der Verantwortlichen der CTC noch an.

MJH Rechtsanwälte, Herr Rechtsanwalt Martin J. Haas meint: Wir können die seitens der CTC aufgestellten Behauptungen weder dementieren, noch bestätigen.

Verunsicherte Anleger sollten einen Fachanwalt mit der Prüfung von Ansprüchen beauftragen. Dies, um drohenden Schäden im Fall einer Falschberatung zu kompensieren und die erforderlichen rechtlichen Schritte zu unternehmen.
 
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