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Der neue Leitfaden ALG II/Sozialhilfe ist fertig

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:


1. Der neue Leitfaden ALG II/Sozialhilfe ist fertig
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Er ist fertig und erhältlich: der neue (Tacheles) Leitfaden ALG II/Sozialhilfe – diesmal in orange. Der Leitfaden basiert auf dem Rechtsstand Juni 2013 und kann nun bestellt werden. Der Preis liegt wieder bei 11,- EUR incl. Versand.

Der Leitfaden beruht auf vielen Jahren Beratungspraxis und Engagement in der Sozialen Bewegung.
Er stellt zugleich mit den Regelungen des Arbeitslosengelds II auch die Regelungen der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung dar. Als einziger umfassender Ratgeber für das Existenzsicherungsrecht im SGB II und SGB XII ist er deswegen für Beratungszwecke besonders geeignet.
Im ersten Teil werden in 90 Stichworten alle Leistungen ausführlich in übersichtlicher und bewährt verständlicher Form erläutert. Der zweite Teil behandelt in 33 Stichworten ausgiebig wie man sich erfolgreich gegen die Behörde wehren kann.
Der aktuelle Stand der Rechtsprechung und der Gesetzgebung (Juni 2013) ist eingearbeitet und kritisch kommentiert.
Für Menschen, die Sozialleistungen beziehen, deren Berater/ -innen sowie Rechtsvertreterinnen und -vertreter ist der Leitfaden ein fundierter Ratgeber – er soll zur rechtlichen Gegenwehr befähigen und ermutigen. Die Autoren wollen aber auch Mut machen, sich gegen Sozialabbau und Lohndumping zur Wehr zu setzen.

Näheres unter: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/Leitfaden.html
Direktbestellung hier: http://www.dvs-buch.de/?buch=1

2. Krankenkassenbeitragsschuldengesetz
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Auch wenn ich es im letzten Newsletter schon mal angesprochen habe, hier tun sich erhebliche Dinge, so z.B. die Regelung:
+ Nicht Versicherte, die sich bis zum Stichtag 31.Dezember 2013 bei der Krankenkasse melden, sollen die Beitragsschulden, die für den Zeitraum zwischen Eintritt der Versicherungspflicht und Meldung bei der Krankenkasse angefallen sind, vollständig erlassen werden.

+ Für die in der GKV Pflichtversicherten sowie freiwillig Versicherten wird bei Beitragsschulden anstelle des bisherigen Säumniszuschlags in Höhe von monatlich 5 % künftig nur noch den regulären Säumniszuschlag in Höhe von monatlich 1 % des rückständigen Betrags geben.

Dadurch senken sich per Gesetz die Beitragsschulden erheblich.

Es werden demnächst gewiss noch mehr Infos dazu erfolgen, ich möchte aber schon mal anmerken, dass es mir für die Sozialberatung sehr erheblich scheint, sich mit den Feinheiten der Regelungen auseinanderzusetzen um so zielgerichtet die Leute, die riesige Schulden bei den Krankenkassen haben, bei der Schuldenbefreiung unterstützen zu können.

Hier nochmal ein Link mit verschiedenen Infos dazu: http://www.der-paritaetische.de/fachinfos/artikel/news/beitragsschuldengesetz/?wa=IPFINSO13

3. Modellprojekt Essen: Aufenthalt von Flüchtlingen „so unattraktiv wie möglich machen“ – Kundgebung am 16. Juli in Essen - Widerstand ist gefragt
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Die Stadt Essen will die Unterbringung von Flüchtlingen möglichst unattraktiv gestalten. Unterbringung in Massenunterkünften, Sachleistungen und Gebrauchtkleider um nur ein paar der Vorhaben zu nennen. Wenn sich das Essener Modell ohne größere Widerstände durchsetzt, ist zu erwarten, dass sich andere Kommunen dieser Abschreckungs- und Ausgrenzungsstrategie anschließen werden.

ProAsyl Essen hat für den 16. Juli ab 14.00 Uhr eine Kundgebung an der Porschekanzel in der Essener Innenstadt angemeldet. Wir rufen dazu auf, sich an dieser Kundgebung zu beteiligen und den Protest gegen die rassistischen und diskriminierenden Pläne der Stadtverwaltung lautstark auf die Straße zu tragen!

Es wäre wünschenswert, wenn viele den Ball aufnehmen und auch nach Essen kommen!

Hintergrund: http://tinyurl.com/q3u2lbj
Webseite ProAsyl: http://www.proasylessen.de/ und auf der örtlichen Antifaseite: http://www.antifa-essen.de/

4. Positionspapier der Grünen zu den KdU und zur WAV-Wohnen in Berlin
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Die Grünen haben sich in Berlin zur WAV – Wohnen positioniert. Dieses enthält eine Reihe diskussionswürdige Vorschläge zum Umgang mit der rechtswidrigen WAV – Wohnen. Allerdings wird die Sache erst wirklich brisant, wenn die Betroffenen sich gegen Kostensenkungsaufforderungen juristisch wehren und Widerstand auf der Straße spürbar wird. Das Papier gibt es hier: http://www.gruene-fraktion-berlin.de/sites/default/files/Positionspapier%20KdU_beschlossen%20am%204.6.2013.pdf

5. Jobcenter Kiel veröffentlicht nach Aufforderung in Bezug auf das IFG Dienstanweisungen
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Nach Hinweis der Kieler Ratsfraktion Die Linke auf § 11 IFG hat das Jobcenter Kiel einen Teil seiner Dienstanweisungen im Internet veröffentlicht, die hier abrufbar sind. Diese Herangehensweise der Linken scheint mir sehr sinnvoll und sollte quer durch die Republik von verschiedensten Organisationen gefordert werden.

Mehr dazu hier (auch mit Anschreiben): http://sozialberatung-kiel.de/2013/06/28/jobcenter-kiel-stellt-seine-dienstanweisungen-online/
Hier der Link zu den Weisungen: http://sozialberatung-kiel.de/2013/06/28/jobcenter-kiel-stellt-seine-dienstanweisungen-online/

6. SGB XII: Im SGB XII ist der Erwerbstätigenfreibetrag vom Bruttolohn zu ermitteln und nicht wie üblich vom Nettolohn
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Aktuell hat ein Betreuerkollege im Bereich des SGB XII ein Klageverfahren mit einem Vergleich beendet- Dabei ging es um die Fragestellung, wird der Freibetrag bei Erwerbstätigkeit unter Verweis auf Empfehlungen des Landschaftsverbandes immer vom Nettolohn berechnet, oder ist hier nicht der Bruttolohn maßgeblich. Hiergegen wurde vor dem Sozialgericht Detmold Klage erhoben, die nun dazu geführt hat, dass die Stadt Lemgo ihre Rechtsauffassung aufgegeben hat. Die Argumentation war wie folgt:
1. Die Beträge, die bei der Berechnung des Einkommens anrechnungsfrei zu bleiben haben, ergeben sich aus § 82 Abs. 2 und 3 sowie der dazugehörigen Durchführungsverordnung.
2. Gemäß § 82 Abs. 3 Satz 1 SGB XII ist ein Betrag in Höhe von 30 % des Einkommens aus nicht selbständiger Arbeit abzusetzen.
3. Da gemäß § 3 Abs.3 Satz 1 der Durchführungsverordnung bei der Berechnung der Einkünfte von monatlichen Bruttoeinnahmen auszugehen ist, ergibt sich bei Anwendung auf § 82 Abs. 3, Satz 1 SGB XII dass der Absetzungsbetrag vom Bruttolohn zu ermitteln ist.
Dazugehörige behördliche Entscheidung aufgrund des Vergleichs: http://www.harald-thome.de/media/files/SGB-XII-HSozLemgo-20.06.12013.pdf

7. Seminarraum in Dresden gesucht
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Meinen bisherigen Seminarraum in Dresden kann ich leider nicht mehr nutzen. Um in Dresden weiterhin regelmäßig Seminare anbieten zu können, suche ich einen Seminarraum. Dieser sollte für 20 Personen geeignet sein (mit Tischen in U-Form) Es sollte möglichst Kaffee und Wasser im Hause zu bekommen sein, er sollte in zentrale Lage liegen und bezahlbar sein. Hinweise, Angebote bitte per Mail an mich: info@harald-thome.de

8. Fünftägiges SGB II–Intensivseminar am 25./26. Juli, am 30./31. Juli und 1. Aug. in Wuppertal
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Bei dieser Fortbildung ist noch ein Platz frei, diesen will ich hier nochmal bewerben: Die Fortbildung ist aufgeteilt in zwei Zeitblöcke, so am 25./26. Juli und am 30./31. Juli / 1. Aug..

Darin wird fundiert die Systematik des SGB II, die Berechnung, die behördlichen Möglichkeiten der Aufrechnung, das Sanktionsrecht, das Verfahrensrecht und vieles mehr besprochen.
Um solche und andere Fragen intensiv bearbeiten zu können und auch Zeit für sonstige Details zu haben biete ich diese 5-Tage Fortbildung an. Um den harten Stoff etwas abzumildern, gliedert sich die Fortbildung so, dass dazwischen ein Wochenende liegt. Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

Für Teilnehmer aus NRW biete ich für diese Fortbildung an, hälftig mit Bildungsscheck zu zahlen. Näheres dazu hier : http://www.bildungsscheck.com/Bildungsscheck-NRW.html

9. Nächste SGB II-Grundlagenseminare in Erfurt, Frankfurt, Hamburg, Berlin, Hannover, Leipzig und Stuttgart
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Hier nun die nächsten SGB II – Grundlagenseminare in diesem Jahr: Diese finden am 02./03. Sept. in Erfurt, am 09./10. Sept. in Wuppertal, am 16./17. Sept. in Frankfurt, am 23./24. Sept. in Berlin, am 04./05. Nov. in Hannover, am 11./12./13. Nov. in Wuppertal, am 25./26. Nov. in Leipzig, am 9./10./11. Dez. in Berlin, am 16./17. Dez. in Frankfurt und am 18./19. Dez. in Stuttgart statt.
Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

10. Fortbildung: Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern im SGB II am 6./7. Aug. in Berlin, am 8./9. Aug. in Hamburg und am 2./3. Dez. in Wuppertal
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In dieser Fortbildung 6./7. Aug. in Berlin, am 8./9. Aug. in Hamburg und am 2./3. Dez. in Wuppertal werden die vielfältigen leistungsverkürzenden Änderungen, die neuen Regeln bei der Darlehensgewährung und die drastische Aufrechnungsmöglichkeit von behördlichen Erstattungs- und Ersatzansprüchen bearbeitet. Die Fortbildung ist ein absolutes Muss für Praktiker, die sich mit dem neuen Recht im Detail vertraut machen wollen. Beschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

11. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien am 2. Sep. in Wuppertal, am 18. Sep. in Hamburg, am 25. Sep. in Berlin und am 30. Sep. in Nürnberg
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächsten gibt es am 2. Sep. in Wuppertal, am 18. Sep. in Hamburg, am 25. Sep. in Berlin und am 30. Sep. in Nürnberg. In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

12. Fortbildung: Rechtshilfe bei der Geltendmachung von Behördenansprüchen am 19. Sept. in Hamburg, am 1. Okt. in Stuttgart und am 11. Okt. in Wuppertal
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Diese neue kreierte Fortbildung biete ich am 19. Sept. in Hamburg, am 01. Okt. in Stuttgart und am 11. Okt. in Wuppertal an. Inhaltlich geht es um die Geltendmachung von behördlichen Ansprüchen aufgrund von Darlehen, Erstattungs- und Ersatzansprüchen im SGB II. Wann darf das JC aufrechnen, wie kann eine die Aufrechnung erlaubende Erklärung eines Leistungsbeziehers angefochten werden, worauf ist zu achten bei der Weitergabe der Forderungen an den Forderungseinzug. Genauso wird bearbeitet, in welcher Höhe darf aufgerechnet werden und wie kann in den verschiedenen Fallkonstellationen Rechtshilfe und Gegenwehr aussehen. Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

13. SGB II - Vertiefungsfortbildung: ALG II - Bescheide prüfen und verstehen am 7./8. Okt. in Wuppertal
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In der zweitägigen Fortbildung die ich das nächste mal 7./8. Okt. in Wuppertal anbiete, wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt. Wie wird der Bedarf ermittelt, Abgrenzung zwischen Einkommen und Vermögen und was ist als Einkommen zu berücksichtigen, welche Beträge sind vom Einkommen abzusetzen. Intensiv wird auch mit den praktischen Problemen „Anrechnung nicht bereiter Mittel“, angebliche Mitwirkungspflicht vorrangige Leistungen zu beantragen, Verweis auf andere Leistungsträger oder BGB-Verpflichtete ... bearbeitet. Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

14. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete im 2. Halbjahr 2013 in Stuttgart, Frankfurt/Main, Wuppertal, Berlin und Hamburg-Harburg
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Mein Kollege Frank Jäger bietet diese Fortbildungen im zweiten Halbjahr 2013 in mehreren Städten an.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen werden in dem zweitägigen Seminar Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Hilfe in besonderen Lebenslagen“ (fünftes bis neuntes Kapitel SGB XII) systematisch dargestellt. Die Fortbildung vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/ Vermögen sowie beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen.
Das Seminar lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter/innen, Berater/innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter/innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer/innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
Alle Termine, Infos und die Anmeldung auf einen Blick unter
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/grundlagenseminar-sgb-xii-2012

15. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II / SGB XII im September in Frankfurt/Main, im Oktober in Wuppertal und im November in Hamburg Harburg
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Im Rahmen des Tagesseminars gibt mein Kollege Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem befasst sich das Seminar mit dem neuen kommunalen Satzungsrecht nach § 22 a SGB II und den Fragen, die sich daraus aus Sicht der Leistungsbeziehenden ergeben.
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
Alle Termine, Infos und die Anmeldung unter
http://www.frank-jaeger.info/aktuelles/fachseminar-unterkunftskosten-nach-dem-sgb-ii-und

So, das war es mal wieder für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

www.harald-thome.de
info@harald-thome.de
 
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