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Bundesfinanzhof muss nun über Werbungskostenabzug für Arbeitszimmer entscheiden

(Kiel) Nach einem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 17.02.2009 (AZ.: 3 K 1132/07) sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer aufgrund der Neuregelung durch das Steueränderungsgesetz 2007 nur noch dann berücksichtigungsfähig, wenn dieses den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.

Gegen dieses Urteil, so der Kieler Steuerberater Jörg Passau, Vizepräsident und geschäftsführendes Vorstandsmitglied der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel, wurde nun beim Bundesfinanzhof (BFH AZ.: VI R 13/09) Revision eingelegt.

Es sei daher zu empfehlen, gegen ablehnende Steuerbescheide unter Hinweis auf das nun beim BFH anhängige Verfahren Einspruch einzulegen.

Passau empfahl, ggfs. steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de – verwies.

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Jörg Passau
Steuerberater
DASV Vizepräsident und
geschäftsführendes Vorstandsmitglied
Passau, Niemeyer & Kollegen
Walkerdamm 1
24103 Kiel
Tel: 0431 – 974 3010
Fax: 0431 – 973 3055
Email: info@mittelstands-anwaelte.de
www.mittelstands-anwaelte.de

 
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