Vorteile einer Mediation
Gerade im Familienrecht bietet die Mediation eine Vielzahl von Vorteilen gegenüber gerichtlichen Auseinandersetzungen. Denn Trennung und Scheidung zählen zu den am meisten belastenden Ereignissen im Leben. Die Beteiligten durchleben existenzielle Vertrauenskrisen, sie fürchten sich vor dem Verlust ihres Freundes- und Bekanntenkreises und ihres sozialen Umfelds. In vielen Fällen ist eine Trennung auch mit Angst vor finanziellen Sorgen verknüpft. Kinder bis zum Schulkindalter sind dabei besonders betroffen. Die Trennung der Eltern erlebt ein Kind oft als von ihm verschuldet und als Bestrafung. Zudem werden die Trauer, die Ängste und Aggressionen des Elternteils, bei dem es lebt, übernommen und als eigene erlebt. Nach einer Trennung ist das Spektrum regelungsbedürftiger Aspekte sehr groß. Typische Themenbereiche sind z. B. Verantwortung für die gemeinsamen Kinder, Lebensunterhalt, berufliche Situationen, Wohnsituation der einzelnen Familienmitglieder, Wohnungseinrichtung, Vermögen/Schulden, Versicherungen, soziales Umfeld.
Eigenverantwortlichkeit
Im Rahmen eines Mediationsverfahrens bestimmen die Konfliktparteien selbst, welche Themen geklärt werden sollen. Sie beide sind nicht wie im Gerichtsverfahren durch die Anträge eingeschränkt. Wegen des Grundsatzes der Privatautonomie können die Beteiligten einer Trennungs- und Scheidungsmediation so gut wie alle Bereiche eigenverantwortlich regeln. Dem Familiengericht selbst bleiben nur wenige Entscheidungen vorbehalten, insbesondere die Ehescheidung (§ 1564 Abs. 1 BGB), der Versorgungsausgleich (§ 1587 BGB) sowie die Regelung des Sorgerechts für ein Kind auf Antrag einer Partei (§§ 1671, 1672 BGB).
Persönliche Beziehungen bleiben erhalten
Der bedeutendste Vorteil einer Trennungs- und Scheidungsmediation liegt darin, dass bei einer erfolgreichen Mediation die persönliche Beziehung zu dem ehemaligen Partner – wenn auch in einer anderen Form – in der Zukunft erhalten bleibt und das gemeinsame Wahrnehmen der Elternteilrollen bezüglich der gemeinsamen Kindern so weiterhin möglich wird. Es hat sich gezeigt, dass Kinder eine Trennungs- und Scheidungssituation umso besser ohne Schäden überstehen, wenn die Eltern ihre Rolle als Eltern konfliktfrei wahrnehmen können. Dies ist bei einer erfolgreichen Mediation der Fall.
Keine Verlierer, sondern „win-win“-Lösungen
Gerade in familienrechtlichen Auseinandersetzungen ist die Gefahr einer fortschreitenden Eskalation mit zunehmender Dauer des Konflikts („Rosenkrieg“) besonders groß. Dem gerichtlichen Modell von Sieg und Niederlage, Schuld und Unschuld, Täter und Opfer wird mit der Mediation ein vermittelndes Modell gegenübergestellt, das verschiedene, nebeneinander stehende persönliche „Wahrheiten“ zulässt und die unterschiedlichen „Landkarten“ der Medianten respektiert. Die erfolgreiche Mediation kennt keine Verlierer. Wenn sich die Konfliktparteien für eine Mediation entscheiden, würden „win-win“-Lösungen angestrebt, also Lösungen zum beiderseitigen Vorteil, von denen insbesondere auch die gemeinsamen Kinder enorm profitieren könnten.
Deutlich schnellere Lösungen
Familiengerichtliche Verfahren beim Amtsgericht erstrecken sich regelmäßig über einen Zeitraum von mehreren Monaten. Mehrere Jahre kann ein Verfahren dauern, wenn der Rechtsstreit beim Oberlandesgericht und beim Bundesgerichtshof im Rahmen einer Berufung bzw. Revision fortgeführt wird. Mit einer Mediation können die Streitparteien deutlich schneller zu gemeinsamen Lösungen gelangen. Mediationsverfahren können in der Regel innerhalb einiger Monate im Rahmen von drei bis acht Sitzungen abgeschlossen werden. Die Dauer einer einzelnen Mediationssitzung beläuft sich auf etwa 1 ½ bis zwei Stunden. Die Gesamtzahl der Sitzungen hängt dabei vom Umfang und der Schwierigkeit der zu treffenden Regelungen statt. Im Hinblick auf die negativen Folgen einer eskalierenden Trennung für Eltern und Kinder kommt der Möglichkeit einer schnellen Einigung immense Bedeutung zu.
Geringere Kosten
Familienmediation ist in der Regel auch kostengünstiger als eine Trennung, bei der alle streitigen Fragen vor Gericht geklärt werden. Die Höhe der Gerichts- und Anwaltskosten orientiert sich am sog. Streitwert. Mehrere Verfahrensgegenstände führen zu einem Anstieg der Kosten, die für Betroffenen eventuell nicht zu überschauen sind. Hingegen arbeiten die allermeisten Mediatorinnen und Mediatoren freiberuflich auf Honorarbasis. Abhängig davon, welche Institution bzw. Person die Mediation durchführt, bewegen sich die Stundensätze zwischen 50 € bis 250 €, wobei die Beteiligten die entstehenden Kosten untereinander aufteilen. Die Kosten eines Mediationsverfahrens sind folglich transparent und überschaubar.
Freiwilliges Verfahren
Das Mediationsverfahren ist vom Prinzip der Freiwilligkeit geprägt. Die Konfliktparteien nehmen aus eigenem Entschluss an der Mediation teil. Jedem Medianten steht das Recht zu, die Mediation zu jedem Zeitpunkt zu beenden.
Informiertheit
In einem Gerichtsverfahren halten Parteien unter Umständen gezielt Informationen zurück, die der Durchsetzung ihrer Ansprüche schaden könnten. Das Mediationsverfahren ist hingegen von Informiertheit geprägt. Dadurch, dass die Parteien die hinter ihren Positionen stehenden Interessen offenlegen, entsteht ein Informationsgewinn, der von den Konfliktparteien auf der Suche nach gemeinsamen Lösungen genutzt werden kann.
Vertraulichkeit
Ein weiterer Vorteil eines Mediationsverfahrens ist die Vertraulichkeit bzw. Verschwiegenheit. Familiengerichtliche Prozesse finden zwar unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Vertraulichkeit im Rahmen einer Mediation ist jedoch umfassender. Die Streitparteien können nur dann offen ihre Interessen darlegen, wenn sie sicher sein können, dass bei einem Scheitern der Mediation nichts von dem gegen sie verwandt werden kann. In dem Mediationsvertrag, den die Konfliktparteien mit dem Mediator über das Mediationsverfahren abschließen, würde vereinbart, dass sich die Beteiligten verpflichten, in der Mediation gewonnene Erkenntnisse nicht ohne Einwilligung des anderen in einem Gerichtsverfahren zu verwerten. Gleichzeitig würden sie beide sich verpflichten, den Mediator in einem Gerichtsverfahren nicht als Zeugen zu benennen.
Weitere Informationen zum Thema “Mediation” finden Sie auf meiner Facebook-Seite “Mediation – die andere Art der Konfliktlösung.”
Rechtsanwalt/Mediator Blaufelder ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mediation im Deutschen Anwaltverein, der Deutschen Gesellschaft für Mediation (DGM) und ehrenamtlicher Mitarbeiter der Deutschen Stiftung Mediation.
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