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Nothilfe für Hochwasseropfer nach dem SGB II / SGB III / SGB XII

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

mein heutiger Newsletter zu folgendem Thema:


1. Nothilfe für Hochwasseropfer nach dem SGB II / SGB III / SGB XII
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Da es die Zentrale der Bundesagentur für Arbeit, nach eMail Aussage vom heutigen Tage, nicht für nötig empfindet Dienstanweisungen zum sozialrechtlichen Umgang mit dem Hochwassergeschädigten zu erlassen, im Gegenzug bei Beratungsstellen die Telefone mit dahingehenden Fragen nicht stillstehen, haben wir uns entschlossen die wichtigsten Eckpunkte zu sozialrechtlichen Ansprüchen von Hochwassergeschädigten aufzuzeigen. Mit diesem auf die Schnelle zusammengeschriebenen Papier soll versucht werden die wichtigsten Sozialleistungsansprüchen aufzuzeigen und somit die Not zumindest teilweise zu lindern.

Es ist zudem ein Leitfaden für die vielen Beratungsstellen und Anwaltskanzleien die jetzt für die Durchsetzung von sozialrechtlichen Ansprüchen der Geschädigten Sorge zu tragen haben.

Vielleicht stößt es auch das eine oder andere Amt an, Ermessen im Sinne des Gesetztes zum Wohle der Antragsteller auszulegen.

Das Hochwassernothilfepapier gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Nothilfe-f-r-Hochwasseropfer-nach-dem-Sozialrecht---10.6.2013.pdf

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

www.harald-thome.de
info@harald-thome.de
 
» http://www.harald-thome.de/media/files/Noth...
 
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