Anwaltskosten in der Steuererklärung?
von Rechtsanwältin Dr. Gabriele Sonntag
Anwaltskosten die im Rahmen von Scheidungsverfahren, Unterhaltsverfahren, Zugewinnausgleichsverfahren und allen Verfahren im Rahmen einer Trennung entstehen, können steuerlich als sogenannte außergewöhnliche Belastungen im Sinne von § 33 EStG in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
« zurück