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Martin Dreifuss
Advokatur Martin Dreifuss
Neuengasse 45
3011 Bern


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Unentgeltlicher Rechtsbeistand

Unentgeltlicher Rechtsbeistand im Arbeitsprozess

Bei schwierigen tatsächlichen und rechtlichen Verhältnissen kann die amtliche Beiordnung eines unentgeltlichen Rechtsanwalts bereits im Schlichtungsverfahren beantragt werden, falls die gesuchstellende Person nicht über die erforderlichen Mittel verfügt und das Prozessbegehren nicht aussichtslos erscheint. Bei kostenlosen Schlichtungsverfahren, wie etwa bei Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis bis zu einem Streitwert von CHF 30'000.00 müssen jedoch besonders wichtige Gründe für die amtliche Beiordnung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands vorliegen.
 
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