Das Inkasso durch den Anwalt
Die sofortige Beauftragung eines Anwaltes ist in den meisten Fällen wesentlich effektiver als die Vorschaltung eines Inkassobüros.
Übersicht über die Vorgehensweise beim Inkasso durch den Anwalt
Da mit dem Mahnbrief des Rechtsanwaltes zumeist unmittelbar die Klage droht, ist die sofortige Beauftragung eines Anwaltes in den meisten Fällen wesentlich effektiver als die Vorschaltung eines Inkassobüros.
Der Rechtsanwalt verfügt auch über die nötigen Ressourcen und Datenzugänge, um rasch und effizient den aktuellen Wohn- oder Firmensitz, die aktuellen Meldedaten, allfällige laufende Insolvenzdaten etc. zu überprüfen.
Sobald die wesentlichen Daten über Ihren Schuldner erhoben sind, kann das anwaltliche Mahnschreiben versandt werden.
Auch die grenzüberschreitende Forderungsbetreibung innerhalb der Europäischen Union ist mittlerweile wesentlich erleichtert worden und kann vom Anwalt für Sie durchgeführt werden. Wird eine Forderung nicht bestritten, kann mittels europäischem Vollstreckungstitel auch Exekution gegen Ihren Schuldner im Ausland geführt werden.
Übersicht über die Vorgehensweise beim Inkasso durch den Anwalt:
1.Erhebung der grundsätzlichen Daten Ihres Schuldners und Einsicht in die Insolvenzdatei.
2.Versenden des anwaltlichen Mahnschreibens an Ihren Schuldner, welches die offene Forderung samt Zinsen, Mahnkosten und Anwaltskosten enthält.
3.Wenn Ihr Schuldner nach Erhalt der Mahnung bezahlt, wird Ihnen der ausstehende Betrag samt Zinsen und Ihren Mahnkosten unmittelbar auf Ihr Konto überwiesen. Ihnen entstehen keine Kosten.
4.Ist nach Ablauf der Zahlungsfrist immer noch keine Zahlung erfolgt, so kann der Anwalt die weiteren Daten wie Wohn- oder Firmensitz, die aktuellen Meldedaten etc. prüfen und die weiteren Betreibungschancen einschätzen.
5.Kann Ihre Forderung wahrscheinlich einbringlich gemacht werden, wir die Klage eingebracht und dann Exekution gegen den Schuldner geführt. Im Falle des Erfolges wird Ihnen der aushaftende Betrag samt Verzugszinsen und Ihren Mahnkosten überwiesen. Die Kosten für den Anwalt bezahlt Ihr Schuldner zur Gänze.
Dr. Hannes Wiesflecker - Rechtsanwalt
Tel.:+43 512/58382017
Fax: +43 512/58382011
E-Mail: office@smartlaw.at
www.smartlaw.at
« zurück