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Zum 01. Juli 2013 gibt es neue Pfändungsfreigrenzen

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:


1. Zum 01. Juli 2013 gibt es neue Pfändungsfreigrenzen
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Zum 1.7.2013 erhöhen sich die Pfändungsfreigrenzen, diese betragen jetzt: ++ Single/Alleinstehender 1045,04 Euro ++ zusätzlich für einen Unterhaltsgläubiger 393,30 Euro ++ zusätzlich für zweiten bis fünften Unterhaltsgläubiger 219,12 Euro ++ höchster Grundpfändungsbetrag 2.314,82 Euro.
Dazu dann die angepassten Bescheinigungen des "sozialrechtlichen Existenzminimums" nach SGB II und XII Bescheinigungen mit Rechtsstand EhrenamtsG: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/schuldnerberatung/rubriken/praxisthema/2013/aktualisiert-stand-200313-bescheinigungen-des-sozialrechtlichen-existenzminimums-2013-nach-sgb-ii-und-xii.html
Dann noch eine Empfehlungen zur Führung von Geldverwaltungskonten Soziale Dienste: http://www.infodienst-schuldnerberatung.de/schuldnerberatung/rubriken/praxisthema/2013/empfehlungen-zur-fuehrung-von-geldverwaltungskonten.html

2. Arbeitshilfe des BMVBS für kommunale Satzungen
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Es gibt jetzt drei Bundesländer mit Landesgesetzen zu KdU-Satzungen: Hessen,. Schleswig-Holstein und Berlin. Eine Satzung gibt es bisher in Berlin. Jetzt hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) eine Arbeitshilfe herausgegeben, wie in den Kommunen nun Mietobergrenzen im Rahmen einer kommunalen Satzung nach den Paragrafen 22a bis 22c SGB II festgelegt werden sollten.
Die Arbeitshilfe stellt Wege vor, wie die Kommunen dabei die Besonderheiten des örtlichen Wohnungsmarktes sowie Anbieter- und Nachfragestrukturen berücksichtigen können.
Oder anders rum gesagt, diese Arbeitshilfe ist die Aufforderung an Kommunen in den genannten Ländern nunmehr KdU Satzungen zu erlassen.
Mit anderen Worten es wird’s ernst, in Berlin ist es offensichtlich, dass die dortige Satzung (WAV) dazu genutzt wird die örtlichen KdU – Kosten zu Lasten von hunderttausenden Leistungsbeziehern zu deckeln. Das Gleiche ist nun in anderen Städten zu erwarten, daher ist es notwendig sich intensiver mit den KdU-Satzungen, der Arbeitshilfe und den Möglichkeiten zur Gegenwehr auseinanderzusetzen. Die Arbeitshilfe gibt es hier: http://www.bbsr.bund.de/nn_21272/BBSR/DE/Veroeffentlichungen/BMVBS/Sonderveroeffentlichungen/2013/Arbeitshilfen.html#

3. SG Leipzig stellt BSG-Rechtsprechung zum schlüssigen Konzept in Frage
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In einem aktuellen Urteil vom 15.02.2013 zum Aktenzeichen S 20 AS 2707/12 hat das SG Leipzig entschieden, dass die Regelung des § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Hartz-IV-Urteilen vom 09.02.2010 (Az. 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) genügt, da die Vorschrift nicht hinreichend bestimmt genug festlege, in welcher Höhe Leistungsberechtigten nach dem SGB II Leistungen für die Unterkunft zustehen. Deswegen sei § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II verfassungskonform dahin auszulegen, dass grundsätzlich die tatsächlichen Wohnungskosten zu übernehmen sind.
Das SG Leipzig wörtlich: "Das Gesetz duldet nämlich an dieser Stelle keine Unbestimmtheit." Die Beschränkung der Übernahme der Unterkunftskosten auf die "angemessenen" Kosten ergibt sich aus § 22 Abs. 1 2. Halbsatz SGB II. Das SG Leipzig dazu: "Der verbleibende Teil, der defizitäre zweite Halbsatz, ist lediglich in Ausnahmefällen heranzuziehen. Er kann vorläufig nur als eine Art Korrektiv dienen, nämlich dann, wenn die Unterkunftsverhältnisse bzw. -kosten in einem offensichtlichen Missverhältnis zu den sonstigen Lebensumständen des Alg-II-Empfängers stehen. Mit anderen Worten: Das Maß ist überschritten, wenn Empfänger von Sozialleistungen in Luxusunterkünften wohnen."
Die SG L Entscheidung gibt es hier: http://srif.de/files/1365523938_E130203.pdf dazu mehr auch hier: http://sozialberatung-kiel.de/2013/04/10/%C2%A7-22-sgb-ii-verfassungswidrig/ v

4. Mehr als eine Million Sanktionen im SGB II-Bezieher
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Das System ist so langsam perfektioniert und jetzt geht der Terror so richtig los, im letzten Jahr sind 1.024.600 Sanktionen ausgesprochen worden. Spannend wäre aber auch, wieviel Widersprüche und Klagen es dagegen gab und mit welcher Erfolgsquote. Das gibt die Statistik aber nicht her. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat 2010 angekündigt Hartz IV Empfänger härter in die Pflicht zunehmen, seitdem erhöhen sich die Sanktionsquoten Monat für Monat. Heinricht Alt, Vorstand der BA hat nach der medialen Aufschrei über die Anzahl der Sanktionen gleich beschwichtigt, die Zahlen seien mit Vorsicht zu genießen: ”Die absolute Zahl mag hocherscheinen, gemessen an der Gesamtzahl der Leistungsberechtigten haben die Jobcenter nur wenige Menschen sanktioniert.” Die Leistungsbehörde führt den Anstieg der Sanktionen auf die bessere Betreuung der Hartz IV Bezieher zurück. “Wenn wir den Menschen mehr Angebote machen, nehmen auch die Meldeversäumnisse zu”, so Alt weiter. Wenn man allerdings die Zahlen genau untersucht, würde deutlich werden, dass die Leistungsbezieherquoten stetig sinken und die Sanktionsquoten sich massiv erhöhen. Alt sein Beitrag hinsichtlich der Zahlen ist nur Geschwätz.
Der überwiegende Teil der Sanktionen sind Meldeversäumnisse, dazu möchte ich anmerken, dass nach § 37 Abs. 2 SGB X eine Zugangsfiktion für Bescheiden von drei Tagen gilt. Das bedeutet, ein Bescheid gilt nach drei Tagen nach Aufgabe zur Post als beim Betroffenen zugegangen. Allerdings gilt diese Zugangsfiktion nicht, wenn der Bescheid nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist, im Zweifel hat die Behörde den Zugang und den Zeitpunkt des Zugangs nachzuweisen (§ 37 Abs. 2 S. 3 SGB II). Zunächst dürfte Fragwürdig sein, ob eine Meldeaufforderung überhaupt ein Bescheid ist und daher die Zugangsfiktion des § 37 Abs. 2 SGB X überhaupt gilt. Selbst wenn sie nicht gilt, muss die Behörde den Zugang und den Zugangszeitpunkt beweisen, kann sie es nicht, gab es keine Meldeaufforderung oder eine zum Zeitpunkt wo tatsächlich eingegangen ist. Alleine mit der Argumentation lassen sich eine Reihe von Sanktionen wegen Meldeaufforderungen angreifen.
Hier geht’s zur Sanktionsstatistik der BA: http://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statistik-nach-Themen/Grundsicherung-fuer-Arbeitsuchende-SGBII/Sanktionen/Sanktionen-Nav.html

5. 15 Euro für Nacherstellung eines Kontoauszugs sind unzulässig
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Sozialleistungsträger und Jobcenter verlangen bei der Beantragung von Leistungen oder beim Fortsetzungsantrag die Vorlage von Kontoauszügen. Wenn da welche fehlen wird die Nacherstellung von Kontoauszügen verlangt. Die Nacherstellung lassen sich Banken gerne vergolden. Das OLG Frankfurt hat unlängst in einem Musterverfahren (Urteil v. 23.01.2013 (17 U 54/12) entschieden, dass eine Bank dafür keine 15 Euro verlangen kann. Eine entsprechende Klausel im Preisverzeichnis der beklagten Bank ist unwirksam. Darauf sollte sich in den ein oder anderen Fällen berufen werden. Mehr dazu unter: http://www.vzbv.de/11188.htm

6. Tod nach Wohnungszwangsräumung in Berlin-Reinickendorf
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Am Dienstag den 9.4.2013 wurde die 67-jährige Rosemarie F. in Berlin zwangsgeräumt. Sie verstarb zwei Tage später in einer Wärmestube an den physisch und psychisch belastenden Folgen der Zwangsräumung. In Berlin werden jeden Tag 22 Wohnungen wegen Mietschulden zwangsgeräumt. Das ist eine mittelbare Folge der viel zu geringen KdU Werte der WAV-Wohnen in Berlin. Gegen die Räumungen stemmt sich das Bündnis „Zwangsräumungen verhindern“. Am 14. April gab es eine große Demo anlässlich des Todes die übel von der Polizei angegriffen wurde. Dazu mehr hier: http://zwangsraeumungverhindern.blogsport.de/

7. Monitor: Deutschlands Lohnpolitik: Sprengsatz für die Eurozone
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Aus der Ankündigung: Die Krise - das sind immer die anderen. Verschwendungssüchtige Griechen, sparfaule Portugiesen, geldgierige Zyprer. Wir dagegen sind es, die den Karren aus dem Dreck ziehen. Fleißig, sparsam, solidarisch. So jedenfalls sehen es die meisten Deutschen. Was dabei übersehen wird, es ist die Politik der deutschen Bundesregierung, die Europa immer tiefer in die Krise treibt - und das auch bei der Lohnpolitik. Niedriglöhne, Werkverträge, kein Mindestlohn, das alles verschärft die Krise im Euroland - und treibt jetzt auch Deutschlands Nachbarländer auf die Barrikaden. Wir haben uns mal umgesehen, rechts und links des Rheins.“ Mehr hier.: http://www.wdr.de/tv/monitor/sendungen/2013/0411/lohn.php5

8. Amadeu Antonio Stiftung: "Staatsversagen im Umgang mit Nazis nicht Ausnahme, sondern Regel"
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Am 10. April 2013 veröffentlicht die Amadeu Antonio Stiftung ihren neuen Report "Staatsversagen. Wie Engagierte gegen Rechtsextremismus im Stich gelassen werden. Ein Report aus Westdeutschland". In diesem Report wird der Umgang der Sicherheitsorgane mit den Nazis aufgearbeitet. In der Broschüre wird auch der Umgang der Wuppertaler Polizei und Justiz mit den örtlichen Nazis aufgearbeitet. Rein lesenswertes und augenöffnende Untersuchung.
Den Report gibt es hier: http://www.amadeu-antonio-stiftung.de/w/files/pdfs/staatsversagen.pdf

Die Zeit dazu: http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2013-04/amadeu-stiftung-rechtsextremismus-westdeutschland

Dann noch eine wichtiges Analyse von Wildcat zum Thema NSU: Zwischenstand zum NSU. Dort wird die These vertreten, die Morde des NSU waren nur möglich, weil Teile des Staatsapparats ihnen geholfen haben. Aber wie hängen diese »Teile« zusammen? Wie hoch reicht die Befehlskette beim Vertuschen? Mehr dazu hier: http://www.wildcat-www.de/aktuell/a096_nsu_web.html

9. 25. Mai - Bundesweite Demonstration in Solingen. Auch 20 Jahre nach dem Brandanschlag von Solingen: Das Problem heisst Rassismus!
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Am 29. Mai 1993 verübten vier junge Männer einen Brandanschlag auf das Haus der Familie Genç. Fünf türkische Menschen starben in den Flammen bzw. beim Sprung aus dem Fenster, weitere Familienmitglieder wurden teilweise schwer verletzt. Drei Tage zuvor hatte der Deutsche Bundestag mit der Einführung der sogenannten Drittstaatenregelung das Grundrecht auf Asyl in Deutschland faktisch abgeschafft. Beide Ereignisse jähren sich im Mai 2013 zum 20. Mal.
All jene, die sich mit Grauen an die Brandanschläge der 1990er Jahre erinnern, die angesichts der Hinrichtungen durch den NSU Entsetzen empfinden und denen sich angesichts des alltäglichen Rassismus der Magen umdreht: Wir alle sind gefragt!
Daher wird zu der bundesweiten Demo in Solingen aufgerufen. Das Problem heißt Rassismus! Bekämpfen wir ihn – immer und überall.
Ich möchte den Aufruf auch hier verbreiten und zur aktiven Teilnahme und Unterstützung aufrufen, Aufruf und Infos hier: http://solingen93.org/25-5/aufruf-25-5/

10. Nächste SGB II-Grundlagenseminare in Koblenz, Berlin, Hamburg, Dresden, Wuppertal, Augsburg, Frankfurt und Nürnberg
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Hier nun meine nächsten SGB II – Grundlagenseminare im ersten Halbjahr 2013:
Diese finden am 29./30. April in Koblenz, am 16./17. Mai in Berlin, am 22./23./24. Mai in Hamburg, am 29./30. Mai in Dresden, am 3./4. Juni in Wuppertal, am 13./14. Juni in Augsburg, am 24./25. Juni in Frankfurt und am 18./19. Juli in Nürnberg statt. Die Beschreibung, Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

11. Fünftägiges SGB II–Intensivseminar am 25./26. Juli und am 30./31. Juli und 1. Aug. in Wuppertal
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Aufgeteilt in zwei Zeitblöcke, so den 25./26. Juli und am 30./31. Juli / 1. Aug. biete ich in Wuppertal ein fünfttägiges SGB II – Intensivseminar an.

Darin wird fundiert die Systematik des SGB II, die Berechnung, die behördlichen Möglichkeit der Aufrechnung, das Sanktionsrecht das Verfahrensrecht und vieles mehr besprochen.
Um solche und andere Fragen intensiv bearbeiten zu können und auch Zeit für sonstige Details zu haben biete ich diese 5-Tage Fortbildung an. Um den harten Stoff etwas abzumildern, gliedert sich die Fortbildung so, dass dazwischen ein Wochenende liegt. Ausschreibungstext und Anmeldung sowie weitere Details dazu sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html

Für Teilnehmer aus NRW biete ich für diese Fortbildung an, hälftig mit Bildungsscheck zu zahlen. Näheres dazu hier : http://www.bildungsscheck.com/Bildungsscheck-NRW.html

12. Fortbildung: ALG II - Bescheide prüfen und verstehen am 24./25. April in Hamburg, am 10./11. Juni Wuppertal und am 19./20. Juni in Leipzig
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In dieser zweitägigen Fortbildung, die ich am 24./25. April in Hamburg, am 10./11. Juni Wuppertal und am 19./20. Juni in Leipzig anbiete, wird systematisch die Einkommensanrechnung laufender und einmaliger Einnahmen, die Einkommensbereinigung und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II - Bescheide zu verstehen und zu prüfen vermittelt.
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

13. Rechtsdurchsetzung in der Sozialrechtsberatung am 1./2. Juli in Wuppertal
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Diese Fortbildung biete ich am 1./2. Juli in Wuppertal zweitätig an. In der Fortbildung werden zunächst die Grundzüge des Sozialverwaltungsrechts dargestellt und Stück für aufgezeigt, wo die rechtlichen Interventionsmöglichkeiten in der Sozialberatung sind. Diese werden dann verknüpft mit informellen Rechtsbehelfen und dabei wird aufgezeigt, wie in der Kombination beider Methoden Recht durchgesetzt werden kann. Die zweitätige Fortbildung beinhaltet eine vertiefte Auseinandersetzung und Vertiefung durch Arbeitsgruppen. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

14. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger am 21. Mai in Wuppertal
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Diese Fortbildung biete ich jetzt wieder an, die nächste gibt es am 21. Mai in Wuppertal. Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

15. Fortbildung: Rechtshilfe bei der Geltendmachung von Behördenansprüchen ab Sep. 2013
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Diese neue kreierte Fortbildung biete ich am 19. Sept. in Hamburg, am 01. Okt. in Stuttgart und am 11. Okt. in Wuppertal an. Inhaltlich geht es um die Geltendmachung von behördlichen Ansprüchen aufgrund von Darlehen, Erstattungs- und Ersatzansprüchen im SGB II. Wann darf das JC aufrechnen, wie kann eine die Aufrechnung erlaubende Erklärung eines Leistungsbeziehers angefochten werden, worauf ist zu achten bei der Weitergabe der Forderungen an den Forderungseinzug. Genauso wird bearbeitet, in welcher Höhe darf aufgerechnet werden und wie kann in den verschiedenen Fallkonstellationen Rechtshilfe und Gegenwehr aussehen. Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html

16. Anmeldung zum Newsletter
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Immer wieder werde ich gefragt, wie man sich im Newsletter anmelden kann, das ist eigentlich ganz eichfach, hier geht’s lang: http://www.harald-thome.de/newsletter.html

So, das war es mal wieder für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

www.harald-thome.de
info@harald-thome.de
 
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