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Thorsten Ruppel
Bender & Ruppel Rechtsanwälte
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35578 Wetzlar


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Urlaub: Bitte immer rechtzeitig planen

Urlaub muss rechtzeitig beim Arbeitgeber gemeldet werden Gleichbehandlungsgrundsatz älterer Arbeitnehmer Lebensalter und Jahresurlaub

Wollen Sie einen Teil Ihres Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr übertragen, müssen Sie das noch im laufenden Urlaubsjahr mit Ihrem Chef klären. Nehmen Sie die Tage einfach nicht und sprechen auch nichts ab, verfällt der Urlaubsanspruch (BAG Az. 9 AZR 270/02). Mindestens 24 Werktage bei einer sechs-Tage-Woche sind Gesetz. Die Anzahl der Urlaubstage darf nicht mehr ausschließlich vom Alter abhängen. Eine Bäckereiverkäuferin hatte geklagt, dass ihre älteren Kolleginnen mehr freie Tage hatten. Das LAG Düsseldorf gab ihr wegen Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgesetz Recht (Az. 8 Sa 1274/10). Das gilt auch für den öffentlichen Dienst. Dort steht sämtlichen Angestellten unabhängig vom Lebensalter der gleiche Jahresurlaub von 30 Tagen zu (BAG, Az. 9 AZR 529/10).
 
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