Anwaltshaftung - Wenn der Anwalt Fehler macht
Wann muss der Anwalt haften?
Was tun bei überhöhter Anwaltsrechnung?
Wie gegen den Anwalt vorgehen?
Anwaltshaftung, Wenn der Anwalt Fehler macht
Wer verklagt wird oder selber jemanden verklagen möchte, der begibt sich normalerweise in die Hände eines Rechtsanwalts. Schließlich ist er auf allen Rechtsgebieten kompetent und sollte seine Mandanten immer richtig beraten. Doch ganz so einfach ist das nicht. Anwälte sind nur Menschen und die machen bekanntlich auch mal Fehler. Wer also einen Rechtsstreit verliert, weil der Anwalt fehlerhaft gearbeitet hat, der kann den daraus entstehenden Schaden von ihm ersetzt verlangen.
Häufige Anwaltsfehler sind beispielsweise:
Der Anwalt versäumt eine Frist, die er für einen Antrag oder eine Klage hätte einhalten müssen.
Der Anwalt schätzt die Rechtslage falsch ein oder informiert sich nicht ausreichend über die Sachlage.
Er legt vor Gericht ungeeignete Beweismittel vor oder lädt wichtige Zeugen nicht.
Der Anwalt hat die Pflicht, seinen Mandanten möglichst gut zu beraten und zu vertreten. Er ist aber nicht verpflichtet, den Prozess für seinen Mandanten auch zu gewinnen. Allein daraus ergibt sich keine Verpflichtung des Anwalts, seinem Mandanten den Schaden zu ersetzen.
Wann muss der Anwalt haften?
Der Anwalt haftet nur dann, wenn er eine so genannte Pflichtverletzung begangen hat. Er muss also einen Fehler bei seiner Arbeit gemacht haben, also etwa eine Frist versäumt oder einen falschen Antrag gestellt haben.
Dem Mandanten muss dadurch ein Schaden entstanden sein, z.B. wenn der Mandant einen Prozess verliert, den er bei sachgemäßer anwaltlicher Vertretung gewonnen hätte.
Die Pflichtverletzung des Anwalts muss zu diesem Schaden geführt haben.
Ganz wichtig ist auch: Der Anwalt muss den Fehler verschuldet haben. Das bedeutet, er kann nur belangt werden, wenn er den Schaden vorsätzlich oder mindestens fahrlässig hervorgerufen hat. Hat er etwa deshalb falsche Beweismittel bei Gericht vorgelegt, weil der Mandant ihm falsche Tatsachen berichtet oder wichtige Unterlagen zurück gehalten hat, dann kann man dem Anwalt später daraus natürlich keinen Vorwurf machen.
Wer einen anwaltlichen Fehler und einen Schaden geltend macht, muss beides beweisen können. Sonst hat man vor Gericht mit einer Klage keine Aussicht auf Erfolg.
Was tun bei überhöhter Anwaltsrechnung?
Für viele ist sie kaum zu entschlüsseln: Die Anwaltsrechnung. Da schleichen sich schnell Zweifel ein, ob mit der Rechnung alles in Ordnung ist, oder der Anwalt zu viel verlangt. Grundsätzlich gilt: Das Anwaltshonorar richtet sich nach der BRAGO, der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung. Danach ist das Honorar eines Anwalts nach dem Streitwert gestaffelt. Grob gesagt, um je mehr Geld es geht, desto teurer ist auch der Anwalt. Allerdings sind die Gebühren degressiv gestaffelt, das heißt, dass die Gebühren nicht im selben Verhältnis ansteigen wie der Streitwert, sondern wesentlich langsamer. Was viele nicht wissen: Die Erstberatung, also die erste Auskunft beim Anwalt, darf nach der BRAGO 180 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer nicht übersteigen. Bei jeder weiteren Beratung gibt es innerhalb der BRAGO für den Anwalt Spielräume. Genauso gut kann er mit seinem Mandanten auch eine Honorarvereinbarung treffen, die sich von der BRAGO loslöst.
Wer Sorge hat, der Anwalt könnte ihm eine überhöhte Rechnung gestellt haben, der kann die Anwaltskammern seiner Region um Hilfe bitten. Einige unterhalten eine Schlichtungsstelle, die zwischen Anwalt und Mandant vermittelt. In jedem Fall können die Kammern die Rechnung prüfen.
Ganz wichtig: Vor jeder Beratung sollte man sich nicht scheuen, die Kosten- und Honorarfrage anzusprechen. Fragen Sie Ihren Anwalt, was er für seine Tätigkeit von Ihnen verlangt! Dann gibt es hinterher kein böses Erwachen.
Wie gegen den Anwalt vorgehen?
Wer seinen Schaden von seinem Anwalt ersetzt haben möchte, wird in der Regel wieder vor Gericht ziehen müssen. Je nachdem, wie kompliziert der Fall ist und um wie viel Geld es geht, ist es dabei ratsam und manchmal auch erforderlich, einen neuen Anwalt einzuschalten. Dabei kann es natürlich vorkommen, dass Anwälte nicht bereit sind, bei einer Klage gegen einen Kollegen mitzuwirken. Getreu dem Motto: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Hier sollten Sie aber nicht verzagen. Es gibt heute sogar Anwaltskanzleien, die auf das Thema Anwaltshaftung spezialisiert sind. Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlichen Anwaltskammer.
Quelle:
http://www.swr.de/ratgeber-recht/archiv/2003/08/10/index3.html
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