Kindergeld 3
Sozialverscherungsbeiträge, Werbungskosten, und sonstige abzugsfähigen Pauschalen
Auch wenn der Fallbeileffekt nach dem Urteil des BFH weiter Bestand hat, sind die Chancen - einen Bescheid der Familienkasse im Einspruchsverfahren oder im Klageverfahren zu Fall zu bringen - wieder deutlich gestiegen. Das Bundesverfassungsgericht hat zuletzt in einer Entscheidung die Kürzung der Entfernungspauschale für verfassungswidrig erklärt. Es hat dem Gesetzgeber aufgegeben, den verfassungswidrigen Zustand rückwirkend ab dem 01.01.2007 zu beseitigen. Das Werkstorprinzip findet daher keine Anwendung mehr. Es bleibt abzuwarten, ob die Familienkassen die vorgenannte Entscheidung im Verwaltungsverfahren sofort umsetzen.
Gerade im Bereich der Ausbildungsvergütung ist die Freigrenze von 7680,- € (im Jahr) oft nur geringfügig überschritten. Es ist daher bei der Berechnung der Einkünfte des Auszubildenden unbedingt erforderlich, alle einnahmemindernden Positionen gegenüber der Familienkasse sorgfältig aufzulisten und in Abzug zu bringen. Bitte beachten: ein Kindergeldbescheid der Familienkasse wird 1 Monat nach Zugang bestandskräftig und ist nur noch in Ausnahmefällen angreifbar. Eine Überprüfung der Bescheide durch einen Rechtsanwalt sollte daher unverzüglich eingeleitet werden.
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