Justizia
 
 
Thorsten Blaufelder
Goethestr. 4
72175 Dornhan


» zum Anwaltsprofil

Verbandsaustritt hindert Metalltarif ERA

Metallunternehmen, die in der freiwilligen Übergangsphase des sogenannten ERA-Tarifs aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten sind, müssen diesen Tarif nicht einführen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Mittwoch, 19. Oktober 2010, in Erfurt entschieden (Az.: 4 ABR 116/09).

Das zwischen Metallarbeitgebern und IG Metall vereinbarte Entgelt-Rahmenabkommen (ERA) trat 2003 in Kraft. Es galt in mehreren Punkten als wegweisend; insbesondere wurde erstmals ein einheitliches Tarifsystem für Arbeiter und Angestellte geschaffen. Nach Regionen unterschiedlich galt eine mehrjährige Übergangsphase, in der Unternehmen den neuen Tarif „auf freiwilliger Basis“ einführen konnten. Danach war spätestens 2009 der ERA-Tarif verbindlich.

Im entschiedenen Fall streiten Arbeitgeber und Betriebsrat eines Unternehmens in Hamburg über die Einführung des ERA. Die Übergangsfrist lief im Tarifgebiet Nord Ende 2007 aus. Der Arbeitgeber war jedoch schon im Juli 2006 aus dem Arbeitgeberverband ausgetreten. Die in dem Streit angerufene Einigungsstelle hatte entschieden, dass das Unternehmen den neuen Tarif trotzdem noch einführen muss.

Dem widersprach nun das BAG; auf Antrag des Arbeitgebers hob es den Einigungsspruch auf. Nach dem ausdrücklichen Willen der Tarifparteien sei das ERA Nord erst ab Januar 2008 verbindlich gewesen, so die Erfurter Richter zur Begründung. Dies schließe die „Nachbindung“ für schon vorher aus dem Arbeitgeberverband ausgetretenen Unternehmen an den Tarif aus.

Mehr zu vielen anderen Themen finden Sie auf meiner Homepage http://www.kanzlei-blaufelder.de

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder, Kanzlei Blaufelder, Ludwigsburg
 
«  zurück