Verwaltungsgericht Mainz bestätigt Fahrverbot für Mofafahrer
Um ein Mofa zu fahren, braucht es keine Erlaubnis. Wer allerdings nur fährt, um seine Mitmenschen zu nerven, dem kann dieses zweifelhafte Vergnügen verboten werden, wie das Verwaltungsgericht Mainz mit einem am Mittwoch, 28. September 2011, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: 3 K 718/11.MZ).
Damit wies das Gericht einen Antrag auf Prozesskostenhilfe ab. Der Antragsteller hatte wegen mehrerer Straftaten schon seinen Führerschein verloren und setzte seine Serie von Nötigungen, Beleidigungen und Sachbeschädigungen nun mit dem Mofa fort. Daraufhin forderte die Kreisverwaltung Mainz-Bingen zunächst eine medizinisch-psychologische Untersuchung (sogenannter Idiotentest). Als der Mann die nicht beibrachte, untersagten die Behörden ihm auch das Mofa fahren.
Dazu fehle ihm wohl tatsächlich die Eignung, bestätigte mit Beschluss vom 23. August 2011 das Verwaltungsgericht Mainz. Mit „gezieltem Verhalten“ behindere und gefährde der Mann „seit vielen Jahren mehr oder minder nach demselben Muster“ den nachfolgenden Verkehr. Dass Besserung nicht zu erwarten sei, belege ein Aufkleber auf seinem Mofa: „Ich fahre so, um Sie zu nerven.“
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Mitgeteilt von Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder, Kanzlei Blaufelder, Ludwigsburg
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