Zu heiß frittiert
Lässt ein Lehrer nach dem Kochunterricht einen Topf mit heißem Fett auf eine eingeschaltete Herdplatte, muss er wegen grober Fahrlässigkeit für die Kosten der herbeigeeilten Feuerwehr aufkommen. Denn gerade beim Hantieren mit heißem Fett seien besondere Sicherheitsanforderungen einzuhalten, betonte das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in einem am Dienstag, 27.September 2011, verkündeten Urteil (Az.: 5 K 221/11.NW).
Damit wird der Kochunterricht für einen Realschullehrer teuer. Der Pädagoge hatte im Februar 2010 Schüler der neunten Klasse beibringen wollen, wie man frische frittierte Pommes frites zubereitet. Nach dem Verlassen der Schulküche hatte der Lehrer jedoch den Topf mit dem heißen Fett auf einer noch eingeschalteten Herdplatte gelassen – mit qualmenden Folgen.
Wegen der starken Rauchentwicklung verständigte der Hausmeister die Feuerwehr. 18 Feuerwehrleute rückten mit mehreren Einsatzfahrzeugen an. Diese brachten den qualmenden Topf ins Freie, schalteten die Herdplatte wieder aus und öffneten die Fenster.
Für die Kosten des Einsatzes in Höhe von 1.420,80 Euro sollte nun der Lehrer aufkommen. Dieser weigerte sich. Die unglückliche Frittieraktion sei wie ein Dienstunfall zu werten, für den die Schule aufkommen müsse.
Das Verwaltungsgericht sah die volle Verantwortung und damit auch die Haftung für den Feuerwehreinsatz beim Lehrer. Mit dem Kochunterricht sei die Vermeidung von Gefahren für die Schüler und das Schuleigentum in die Risikosphäre des Lehrers gefallen. Da er nicht mehr an das siedende Fett gedacht hatte, habe er seine Sorgfaltsanforderungen „grob fahrlässig“ verletzt. Für die Kosten müsse er daher geradestehen.
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Mitgeteilt von Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder, Kanzlei Blaufelder, Ludwigsburg
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