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Thorsten Blaufelder
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Vorbereitung auf „Idiotentest“ ist keine Heilbehandlung

Die Vorbereitung auf den sogenannten Idiotentest durch eine Verkehrspsychologin ist keine steuerbegünstigte „Heilbehandlung“. Das hat das Finanzgericht (FG) Münster in einem am Donnerstag, 15. September 2011, bekanntgegebenen Urteil vom 9. August 2011 entschieden (Az.: 15 K 812/10 U).

Es wies damit die Klage einer Psychologin ab, die in Nordrhein-Westfalen eine „Praxis für Verkehrstherapie“ betreibt. Dort bereitet sie auf die im Volksmund „Idiotentest“ genannte medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) vor, mit der Verkehrssünder den ihnen entzogenen Führerschein zurückbekommen können. Auf ihre Einkünfte forderte das Finanzamt Umsatzsteuer. Die Psychologin wollte diese nicht zahlen. Ihre „individualpsychologische Verkehrstherapie“ sei als steuerbegünstigte medizinische Heilbehandlung anzusehen.

Doch das ist nicht der Fall, urteilte das FG. Dabei erkannte das Gericht durchaus an, dass die Psychologin „nach einem psychotherapeutischen Konzept arbeitet und vollwertige psychotherapeutische Arbeit leistet“. Auch sei es sicherlich wünschenswert, dass Trunkenheitsfahrer und andere Verkehrssünder ihre Verhaltensweisen ernsthaft angehen und nicht nur bei einem „MPU-Vorbereiter“ die richtigen Antworten auf die zu erwartenden Fragen pauken.

Dennoch sei das Hauptziel der Therapie „nicht die Behandlung von Krankheiten“. Zumindest vorrangig wollten die Kunden in der Regel wohl schlicht ihre Fahrerlaubnis zurück. Entsprechend ausgerichtet sei auch die Werbung der Psychologin. Eine Krankheit sei in der Regel gar nicht diagnostiziert.

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Mitgeteilt von Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder, Kanzlei Blaufelder, Ludwigsburg
 
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