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Martin Josef Haas
MJH Rechtsanwälte, Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Fuggerstr. 14
86830 Schwabmünchen


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Banken müssen Darlehen neu abrechnen, wenn diese wirksam widerrufen werden.

Verbraucher sollten sich wehren, hier kann gegebenenfalls massiv Geld eingespart werden!
So hatte der BGH bereits in einem Fall eines Verbraucherdarlehens der früheren Citybank Privatkunden AG & Co KGaA, jetzt: Targobank AG & Co KGaA eine unzureichende Widerrufsbelehrung gesehen (vgl. BGH, A.z.: XI ZR 356/09).



Haben Sie in Ihrem Vertrag auch die Restschuldversicherung mitfinanziert? Wurden Sie richtig über Ihr Widerrufsrecht unterrichtet? In Bezug auf das Darlehen und die kombiniert angebotene/n und vertriebene/n estschuldversicherungsvertrag/ oder gar mehrere Restschuldversicherungsverträge?

Hier können durchaus Zweifel bestehen, wie aus der Rechtsprechung und der Rechtspraxis bekannt wird.

So hatte der BGH bereits in einem Fall Verbraucherdarlehens der früheren Citybank Privatkunden AG & Co KGaA, jetzt: Targobank AG & Co KGaA eine unzureichende Widerrufsbelehrung gesehen (vgl. BGH, A.z.: XI ZR 356/09).

Die Rechtsfolge war, die Bank muss eigentlich neu abrechnen und darf die Versicherungs-prämie nicht mehr als Kreditsaldo mit in Rechnung stellen. Außerdem wird nur noch der marktübliche Darlehenszins und nicht der ursprüngliche Vertragszins geschuldet. Alleine, dass mehrfache Darlehen hintereinandergeschaltet wurden hindert nicht daran sie alle samt wirksam zu widerrufen.

Ein Widerruf bedeutet in Fällen in denen einige Jahren auf das Darlehen der Citybank bezahlt wurde unter Umständen mehrere Tausend Euro zu Gunsten der Verbraucher als Gegenforder-ung in Betracht, welche man dem jetzigen Kreditsaldo bei der umfirmierten Citybank Privatkunden AG & Co KGaA, jetzt: Targobank AG & Co KGaA gegen rechnen kann.

Diese Rechtsprechung betrifft mit Sicherheit nicht nur diese Bank.

Ob Sie widerrufen sollten? Fragen Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens! Am besten einen, der im Bankrecht als Fachanwalt tätig ist. Fragen Sie uns, die Erstbesprechung ist kostenfrei!

Wir freuen weiterhelfen zu können. Martin J. Haas Rechtsanwälte, Herr Martin J. Haas Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht.
 
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