Verwaltungsgericht Stuttgart hält uralten Bebauungsplan aufrecht
Mit 42 Jahren, da fängt für einen Bebauungsplan das Leben erst richtig an. Es könnte zumindest, meint das Verwaltungsgericht Stuttgart in einem am Freitag, 12. August 2011 schriftlich veröffentlichten Urteil vom 2. August 2011 (Az.: 6 K 1381/11). Es bestätigte damit die Sperrung einer Grundfläche für andere Nutzungen wegen einer seit 42 Jahren geplanten aber nie gebauten Umformstation.
Das klagende Unternehmen wollte eine etwa fünf Meter hohe Werbeanlage mit einer großen Werbetafel bauen. Die Stadt lehnte dies ab: Laut Bebauungsplan sei die Fläche für eine Umformstation vorgesehen. Welchen Zweck die Stationen haben sollte, ist dem Stuttgarter Urteil nicht zu entnehmen. Umformstationen gibt es beispielsweise bei der Fernwärme, um diese auf die für die Verbraucher vorgesehene Endtemperatur zu bringen. Auch das Regierungspräsidium bestätigte, die Fläche sei „Versorgungsanlagen“ vorbehalten.
Dem folgte nun auch das Verwaltungsgericht. Dass der Bebauungsplan noch aus dem Jahr 1969 stammt und seitdem offenbar niemals Bedarf für eine Umformstation bestand, focht die Stuttgarter Richter nicht an. Es gebe „keine Anhaltspunkte dafür, dass diese Festsetzung wegen Funktionslosigkeit außer Kraft getreten wäre“. Es sei durchaus üblich, Flächen für Versorgungsanlagen vorzuhalten, „um auf künftige Entwicklungen reagieren zu können“. Hier könne die geplante Ansiedlung eines Möbelhauses die Umformstation künftig notwendig machen. „Die Tatsache allein, dass die Festsetzung über einige Jahrzehnte nicht verwirklicht wurde, kann demnach das Vertrauen in ihre Fortgeltung nicht erschüttern.“
Mehr zu vielen anderen Themen finden Sie auf meiner Homepage http://www.kanzlei-blaufelder.de
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder, Kanzlei Blaufelder, Ludwigsburg
« zurück