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Thorsten Blaufelder
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U-Haft wegen gefangen gehaltener Haushaltssklavin bestätigt

Knapp ein Jahr lang soll eine 20-jährige Frau von einer dreiköpfigen Familie als Geisel genommen und als Haushaltssklavin benutzt worden sein. Gegen die 45-jährige Mutter der Familie, Lilia K., hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe die Fortdauer der Untersuchungshaft nun bestätigt. Die hohe Straferwartung und eine „Verdunkelungsgefahr“ rechtfertigten eine weitere Inhaftierung, heißt es in dem OLG-Beschluss vom Montag, 18. Juli 2011 (Az.: 3 Ws 254/11).

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen die Familie aus Haßmersheim im Neckar-Odenwald-Kreis wiegen schwer. Der 15-jährige Sohn Mathias K. soll das Opfer Sandy M. in einem Internetforum kennengelernt haben. Als die 20-Jährige in das Haus der Familie kam, soll die Familie sie als Geisel genommen haben. Vor allem der 51-jährige Vater Horst K. soll die Frau regelmäßig mit Fäusten, einem Gürtel oder auch einen Stock misshandelt haben. Das Opfer hatte angegeben, dass sie von der Familie versklavt und zu Hausarbeiten gezwungen wurde. Horst K. habe die Frau auch einige Male sexuell genötigt, so die Vorwürfe.

Erst nach knapp einem Jahr gelang der 20-Jährigen die Flucht. Seit dem 8. Juni 2011 befinden sich Horst K. und seine Frau Lilia in Untersuchungshaft. Das Gericht wies in dem jetzt gefällten Beschluss die Haftbeschwerde der 45-jährigen Ehefrau zurück. Sie stehe im Verdacht der Mittäterschaft an der Geiselnahme. Außerdem sei sie mögliche „Nutznießerin“ der erzwungenen Putzdienste gewesen. Wegen der zu erwartenden hohen Freiheitsstrafe sei die Fortdauer der Untersuchungshaft nicht zu beanstanden. Außerdem bestehe Verdunkelungsgefahr. Lilia K. könne auf das mutmaßliche Opfer Druck ausüben.

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Mitgeteilt von Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder, Kanzlei Blaufelder, Ludwigsburg
 
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