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Alexander Meyer
anwaltsbüro47 - Rupp Zipp Meyer Wank - Rechtsanwälte
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Benachteiligende Klauseln des Bauer-Verlags gegenüber Fotografen unzulässig

Klauseln, durch die Fotografen in einem Vertrag mit einem Verlag massiv bezüglich ihres Honorars, ihrer Namensnennung oder ihre Rechtesituation benachteiligt werden, sind als rechtswidrig einzustufen und dürfen nicht verwendet werden.


Klauseln, durch die Fotografen in einem Vertrag mit einem Verlag massiv bezüglich ihres Honorars, ihrer Namensnennung oder ihre Rechtesituation benachteiligt werden, sind als rechtswidrig einzustufen und dürfen nicht verwendet werden.
Im zugrundeliegenden Fall wurde der Bauer-Verlag vom Verband deutscher Journalisten verklagt. Der Bauer-Verlag verwendete bei der Beauftragung von Fotografen einen Rahmenvertrag, in dem die Fotografen massiv benachteiligende Klauseln enthalten waren.
Beispielsweise wurde dem Fotografen lediglich ein Pauschalhonorar bezahlt inklusive Abtretung sämtlicher Rechte. Außerdem stellte dieser Rahmenvertrag es dem Verlag frei, den Fotografen als Urheber namentlich zu nennen.
Das Oberlandesgericht Hamburg stufte diese Klauseln als rechtswidrig ein und gab somit dem Kläger Recht.
Das Gericht untersagte dem Bauer-Verlag zukünftig solche benachteiligende Klauseln zu verwenden. Insbesondere die Festlegung eines Pauschalhonorars sowie die vollständige Rechteabtretung ist eindeutig unrechtmäßig.
(OLG Hamburg, Urteil vom 01.06.11 - 5 U 113/09)

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Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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