Entlohnung von Diakonie-Mitarbeitern hängt von Tätigkeiten ab
Die Entlohnung von Mitarbeitern diakonischer Einrichtungen orientiert sich grundsätzlich nach deren Tätigkeiten und nicht nach deren Ausbildung. Dies geht aus einem aktuell veröffentlichten Beschluss des Kirchengerichtshofes der Evangelischen Kirche Deutschland (KGH.EKD) vom 29.04.2011 hervor (AZ: I-0124/S80-10). Die Hannoveraner Richter gaben damit der Dienststellenleitung eines diakonischen gerontopsychiatrischen Zentrums recht.
Im Streit war die Eingruppierung eines diplomierten Sozialpädagogen. Der Sozialpädagoge betreute zusammen mit einer ausgebildeten Schneiderin demenzkranke Menschen. Dabei organisierte er Musikveranstaltungen, Feste und Entspannungsübungen.
Als zum Juli 2007 die Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie neu gefasst wurden, nahm die Dienststellenleitung diese zum Anlass, den Pädagogen neu einzugruppieren. Dabei sollte er nach der Entgeltgruppe 7 entlohnt werden.
Die Mitarbeitervertretung wollte dem jedoch nicht zustimmen. Die Ausbildung des Sozialpädagogen sei bei der Eingruppierung nicht angemessen berücksichtigt worden. Außerdem sei die Arbeit mit demenzkranken Menschen als „besonders schwierig“ anzusehen, so dass eine bessere tarifliche Bezahlung gerechtfertigt sei.
Der KGH.EKD hielt die vorgesehene Eingruppierung des Sozialpädagogen jedoch in seinem Beschluss vom 29.04.2011 für rechtmäßig. Auf die Ausbildung komme es bei der Eingruppierung nicht an. Entscheidend sei vielmehr, welche Tätigkeiten der Mitarbeiter ausübt. Im konkreten Fall seien ihm Arbeiten übertragen worden, die gleichermaßen von seiner Kollegin ausgeübt wird, die jedoch nur eine Schneiderinnen-Ausbildung hat. Auch rechtfertigte die Pflege demenzkranker Menschen keine höhere Entlohnung. Diese Arbeit sei keine „schwierige“ Besonderheit, sondern gehöre zum Berufsbild eines Altenpflegers.
Mit weit über 400.000 beschäftigten sind die Diakonischen Werke nach der katholischen Caritas der zweitgrößte Arbeitgeber Deutschlands.
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Mitgeteilt von Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder, Kanzlei Blaufelder, Ludwigsburg
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