Justizia
 
 
Martin Josef Haas
MJH Rechtsanwälte, Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht
Fuggerstr. 14
86830 Schwabmünchen


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Leasinggeber kann keine Umsatzsteuer auf Minderwert nach Rückgabe des Leasingobjekts verlangen

Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH, Urteil vom 18. Mai 2011 ist es so:


Ein Minderwertausgleich, den der Leasinggeber nach regulärem Vertragsablauf wegen einer über normale Verschleißerscheinungen hinausgehenden Verschlechterung der zurückzugebenden Leasingsache vom Leasingnehmer beanspruchen kann, ist ohne Umsatzsteuer zu berechnen, weil ihm eine steuerbare Leistung des Leasinggebers
nicht gegenübersteht.
 
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