Auch schuldlose Pflichtverletzung rechtfertigt außerordentliche Kündigung
Das LAG Schleswig-Holstein hat in seinem Urteil vom 9.06.2011 ( A.z.: 5 Sa 509/10) die Kündigungsklage des betroffenen Arbeitnehmers abgewiesen.
Der Arbeitnehmern, welcher unter Trennungsproblemen litt und manisch depressiv wurde, hatte seine Vorgesetze und weitere Mitarbeiter wiederholt massiv beleidigt, nachdem er wegen einer einschlägigen Verfehlung abgemahnt worden war.
.
Auch ein schuldloses Handeln des Arbeitnehmers konnte aber nicht dazu führen, dass der Arbeitgeber nicht hätte kündigen dürfen.
MJH Rechtsanwalt, Martin J. Haas Rechtsanwalt meint.:. Eine interessante Entscheidung im Arbeitsrecht, da häufig die irrige Vorstellung vorherrscht, dass im Krankheitsfall des Arbeitnehmers Kündigungen ausgeschlossen sind, bzw. erschwert würde. Hierauf kommt es im Arbeitsrecht aber nicht an.
Beauftragen Sie einen im Arbeitstrecht versierten Anwalt. Dieser kann Ihnen sagen, wann es sinnvoll ist zu kündigen oder gegen eine Kündigung vorzugehen,
« zurück