Justizia
 
 
Thorsten Blaufelder
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Arbeitsgericht Berlin hält Klage gegen Ausbeutung für unzulässig

Kommt es bei Angestellten ausländischer Diplomaten zu tätlichen Angriffen durch ihren Arbeitgeber oder liegt ein ausbeuterisches Arbeitsverhältnis vor, können diese keine Hilfe vom deutschen Rechtssystem erwarten. Das jedenfalls meint das Arbeitsgericht Berlin in einem am Dienstag, 14.06.2011, verkündeten Urteil (AZ: 36 Ca 3627/11). Denn Diplomaten könnten sich auf ihre Immunität berufen. Sie seien damit von der deutschen Gerichtsbarkeit befreit, so das Arbeitsgericht.

Im entschiedenen Fall war die Angestellte im privaten Haushalt eines ausländischen Diplomaten beschäftigt. Während ihrer Arbeit soll der Diplomat tätlich gegen sie vorgegangen sein. Auch habe er sie unter ausbeuterischen Bedingungen zur Arbeitsleistung gezwungen, so die Frau. Vor Gericht wollte sie noch zu zahlenden Lohn sowie Schmerzensgeld erstreiten. Ihre Rechte dazu hatte sie an Heide Pfarr, Geschäftsführerin der Hans-Böckler-Stiftung, abgetreten, die die Ansprüche der Hausangestellten einklagte.

Das Arbeitsgericht untersuchte die Vorwürfe jedoch nicht, sondern wies die Klage als unzulässig ab. Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz seien deutsche Gerichte bei Diplomaten, ihren Familienangehörigen und deren private Hausangestellte nicht zuständig. Diplomaten könnten sich auf ihre Immunität berufen, so die Berliner Arbeitsrichter.

„Wir werden das Urteil vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg überprüfen lassen“, kündigte Heike Rabe vom Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin an, das die Hausangestellte unterstützt. Notfalls müsse man bis zum Bundesverfassungsgericht oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Denn gerade Hausangestellte von Diplomaten seien "faktisch rechtlos". Sie könnten bei Rechtsverletzungen nicht vor deutsche Gerichte ziehen. Dabei lege die Europäische Menschenrechtskonvention fest, dass jeder Mensch bei rechtlichen Problemen Zugang zu den Gerichten haben müsse.

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Mitgeteilt von Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder, Kanzlei Blaufelder, Ludwigsburg
 
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