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Jürgen Möthrath
Carl-Ulrich-Str. 3
67547 Worms


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BGH zieht Schlussstrich unter den bekannten Kriminalfall „Harry Wörz“

Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin verworfen

(Worms) Der Bundesgerichtshof hat am 15.12.2010 die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin in dem bekannten Kriminalfall „Harry Wörz“ verworfen, der 13 Jahre lang die deutschen Gerichte beschäftigte.
Darauf verweist der Wormser Fachanwalt für Strafrecht Jürgen Möthrath, Präsident des VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Worms, unter Hinweis auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 15. Dezember 2010 – 1 StR 254/10.
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe legt dem Angeklagten Harry Wörz zur Last, derjenige gewesen zu sein, der in den frühen Morgenstunden des 29. April 1997 die von ihm getrennt lebende Ehefrau in deren Wohnung mit einem Schal strangulierte und so versuchte, sie zu töten. Durch die Tat erlitt diese schwerwiegende und dauerhafte gesundheitliche Schäden (Lähmungen, Verlust des Sprachvermögens), weil die Sauerstoffzufuhr zu ihrem Gehirn infolge des Strangulationsvorganges für längere Zeit unterbrochen war.
Der Angeklagte war zunächst durch Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 16. Januar 1998 wegen versuchten Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt worden, die dagegen gerichtete Revision des Angeklagten verwarf der Bundesgerichtshofes mit Beschluss vom 12. August 1998 (1 StR 394/98). Nach Wiederaufnahme des Strafverfahrens hob das dann zuständige Landgericht Mannheim mit Urteil vom 6. Oktober 2005 die Verurteilung aus dem Jahr 1998 auf und sprach den Angeklagten frei, nachdem Wörz 4 ½ Jahre im Gefängnis verbracht hatte, so Möthrath.
Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin hob der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Mannheim wegen durchgreifender Mängel in der Beweiswürdigung auf und verwies die Sache zu erneuter Verhandlung zurück (Beschluss vom 16. Oktober 2006, 1 StR 180/06). Nach daraufhin durchgeführter neuer Hauptverhandlung hat eine andere Strafkammer des Landgerichts Mannheim den Angeklagten mit Urteil vom 22. Oktober 2009 erneut freigesprochen. Sie vermochte nicht die Überzeugung zu gewinnen, dass der Angeklagte die Tat begangen hat. Stattdessen kamen die Mannheimer Richter zu der Überzeugung, dass hier nicht etwa Harry Wörz der Täter war, sondern möglicherweise der Geliebte der Frau, ebenfalls ein Polizist, gegen den die Staatsanwaltschaft Karlsruhe nun ermittelt.
Gegen diesen Freispruch richteten sich die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der als Nebenklägerin zugelassenen Geschädigten, mit denen jeweils eine Verletzung formellen und materiellen Rechts geltend gemacht wurde.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nun mit Urteil vom 15. Dezember 2010 die Revisionen verworfen. Das Tatgericht habe alle relevanten Umstände in seine Würdigung einbezogen und seine Zweifel an der Täterschaft des Angeklagten rechtsfehlerfrei begründet. Das freisprechende Urteil des Landgerichts Mannheim vom 22. Oktober 2009 ist damit rechtskräftig.
Möthrath empfahl, in allen strafrechtlich relevanten Fällen, unabhängig von diesem Fall, so früh wie möglich rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. – www.vdsra.de - verwies.

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Jürgen Möthrath
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Strafrecht
Präsident des VdSRA Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V.
Karl-Ulrich-Straße 3, 67547 Worms
Tel.: 06241 – 938 000
Fax: 06241 – 938 00-8
Email: kanzlei@ra-moethrath.de
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