Kombinationsangebote bei eBay rechtswidrig
Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass Kombinationsangebote auf einer Internetverkaufsplattform rechtswidrig sind. In ihren Online-Angeboten verwendet die Beklagte immer den Namen des sehr bekannten Herstellers, auch wenn es sich nur bei dem angebotenen Motoröl um das des namhaften Herstellers handelt.
Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass Kombinationsangebote auf einer Internetverkaufsplattform rechtswidrig sind. Im zugrundeliegenden Fall begehrte ein sehr bekannter Sägenhersteller die Unterlassung, nicht von ihm hergestellte Kettensägen bei eBay in Kombination mit firmeneigenen Motoröl unter Verwendung der Artikelbezeichnung des Herstellers anzubieten. Die Beklagte vertreibt Motorsägen und Motoröl über die Internetverkaufplattform eBay. In ihren Online-Angeboten verwendet sie immer den Namen des sehr bekannten Herstellers, auch wenn es sich nur bei dem angebotenen Motoröl um das des namhaften Herstellers handelt. Obwohl die Sägen von unbekannten Drittherstellern stammen, erweckt die Beklagte durch die Kombinationsangebote den Anschein, dass es sich auch bei den Sägen um die des bekannten Herstellers handelt.
Nach Meinung des Gerichts nutzt die Beklagte durch ihre Kombinationsangebote den Ruf des bekannten Herstellers in unzulässiger Weise aus. Die Wertschätzung der Marke wird hierbei ohne rechtfertigenden Grund ausgenutzt und beeiträchtigt.
(LG Stuttgart, Urteil vom 22.6.10 - 17 O 41/10)
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Mitgeteilt von RA Alexander Meyer
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