Oberlandesgericht Frankfurt am Main eröffnet Hauptverfahren gegen Onesphore R. wegen Völkermordes in Ruanda
(Worms) In dem Strafverfahren gegen Onesphore R. hat der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts am 8.12.2010 das Hauptverfahren eröffnet.
Darauf verweist der Wormser Fachanwalt für Strafrecht Jürgen Möthrath, Präsident des VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Worms, unter Hinweis auf den Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main vom 08.12.2010 - 5-3 StE 4/10 - 4 - 3/10.
In der zur Hauptverhandlung zugelassenen Anklageschrift des Generalbundesanwalts vom 29.7.2010 wird Onesphore R. vorgeworfen, sich als damaliger Bürgermeister der in dem zentralafrikanischen Staat Ruanda gelegenen Gemeinde Muvumba in führender Funktion an den Völkermordhandlungen beteiligt zu haben, die in Ruanda am Abend des 6.4.1994 begannen und bei denen innerhalb von dreizehn Wochen Angehörige der die Bevölkerungsmehrheit stellenden Volksgruppe der Hutu zwischen 500.000 und 1.000.000 Menschen töteten, die überwiegend der Volksgruppe der Tutsi angehörten.
Der Angeklagte soll für die Tötung von mehr als 3.730 Menschen verantwortlich sein, u.a. weil er am 11.4.1994 maßgeblich am Massaker in der Kirche von Kiziguro beteiligt gewesen sein soll. In dieser Kirche sollen mindestens 1.200 Menschen, die dort vor den in Tötungsabsicht marodierenden Soldaten, Milizionären, Gemeindepolizisten und Zivilisten Schutz gesucht hatten, auf Anweisung des Angeklagten entweder mit Gewehren erschossen oder mit Macheten und anderen Werkzeugen erschlagen worden sein.
Dem Angeklagten wird weiter vorgeworfen, das Massaker in der Kirche von Kabarondo beaufsichtigt zu haben, das am 13.4.1994 stattgefunden haben soll. Der Anklageschrift zufolge hatten dort mindestens 1.700 Tutsi-Flüchtlinge Zuflucht gesucht. Zunächst seien die männlichen Flüchtlinge unter einem Vorwand aus der Kirche gelockt und etwa 400 m von dem Gebäude entfernt mit Pfeilen und ähnlichen Waffen getötet worden. Anschließend hätten die vom Anklagten befehligten Gemeindepolizisten und Milizionäre damit begonnen, die in der Kirche verbliebenen Flüchtlinge - hauptsächlich Frauen, Kinder und ältere Menschen - mit Granaten und Maschinengewehren zu töten. Der Angeklagte ist weiterhin angeklagt, am 15.4.1994 das Massaker von Kibungo (heute Ngoma) angeordnet zu haben, bei dem mindestens 1.170 Tutsi-Flüchtlinge getötet worden sein sollen. Der Angeklagte, der seit 2002 in Deutschland lebt, wurde am 26.7.2010 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Die Hauptverhandlung beginnt voraussichtlich am 18.1.2011 um 10.00 Uhr im Saal II des Gerichtsgebäudes E, Hammelsgasse 1, Frankfurt am Main. Es sind vorerst 40 Verhandlungstage vorgesehen.
Möthrath empfahl, den Ausgang zu beachten sowie grundsätzlich in allen strafrechtlich relevanten Fällen, unabhängig von diesem Fall, so früh wie möglich rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Strafrechts tätigen Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. – www.vdsra.de - verwies.
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Jürgen Möthrath
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Strafrecht
Präsident des VdSRA Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V.
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