Behördlicher Umgang mit vorrangiger Beantragung von Wohngeld und Kinderzuschlag
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,
heute möchte ich euch heute wieder mit einem Newsletter beglücken und euch folgende Infos zum Besten geben:
1. Behördlicher Umgang mit vorrangiger Beantragung von Wohngeld und Kinderzuschlag
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Es kommen aus der ganzen Republik die Meldungen, dass die ARGEn/JC laufende SGB II Leistung mit dem Verweis auf die Möglichkeit der Beantragung von Wohngeld / Kinderzuschlag einstellen. In einigen Fällen fällt bei den Betroffenen ein SGB II – Leistungsanspruch von mehreren hundert EUR weg. Dies betrifft Alleinerziehende mit Kindern und Unterhalt und UVG, die über Kindergeld- und Wohngeldanrechnung wegen fehlender Hilfebedürftigkeit nach § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II aus dem SGB II – Leistungsbezug herausfallen. Gleiches trifft auf Niedriglöhner mit Kindern zu die aufgrund ihrer Kinder SGB II hilfebedürftig werden und im Grunde einen KiZ Anspruch haben können.
Dieses behördliche Vorgehen ist rechtswidrig. Hat jemand lediglich einen Anspruch auf eine andere Leistung, stellt dies keine „Einnahme“ im Sinne von § 11 Abs. 1 S. 1 SGB II da. Solange die andere Leistung nicht tatsächlich zufließt ist derjenige weiterhin hilfebedürftig im Sinne des § 9 Abs. 1 SGB II und hat Anspruch auf SGB II – Leistungen. Eine Einstellung der SGB II – Leistungen ist somit rechtswidrig.
Es scheint offenbar notwendig zu werden, diese rechtswidrige Praxis der ARGEn bekannt und Betroffene darauf aufmerksam zu machen. Als mögliches Vorgehen empfehle ich, der ARGE eine Frist von 3 – 5 Tagen zu setzen sofort die fehlenden SGB II – Zahlung nachzuzahlen. Verweigert die ARGE/JC die Zahlung, würde ich anraten sofort beim Sozialgericht eine Einstweilige Anordnung einzulegen.
Hier ist von Beratungsstellen, Verbänden und Betroffenenorganisationen akutes Handeln angesagt.
2. Selbstständige im ALG II - Bezug können tatsächliche Fahrtkosten geltend machen
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In einem Schreiben des BMAS wird klargestellt: Selbständige im Alg ll-Bezug können bei Geschäftsreisen die vollen Kfz-Kosten geltend machen - die Pauschale von 10 Cent je km ist nur eine freiwillige Alternative –
Das Schreiben wird durch Erläuterungen des Kollegen Erwin Denzler ergänzt und ist hier zu finden: http://www.erwin-denzler.de/kmpauschale.pdf
3. Wohngelderhöhung 2009 bedeutet in einigen Fällen Schlechterstellung
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Es sickern die ersten Infos durch, dass die Wohngeld“erhöhung „2009 in einer Reihe von Fällen sogar eine Absenkung bedeutet. In einer ganzen Reihe von Kommunen wurden die Mietstufen klammheimlich heruntergestuft, in einigen Fällen sogar um zwei Stufen. Durch die Absenkung der Mietstufen senkt sich das Wohngeld und im Ergebnis werden wir eine Reihe mehr SGB II / SGB XII Hilfebedürftigkeit bekommen. Mehr dazu im Duisburger Forum: http://www.duisburg.de/sozforum/viewtopic.php?f=9&t=5061&start=60
4. Ab sofort wöchentlicher Rechtssprechungsticker auf der Tachelesseite
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Ab sofort ist auf der Tachelesseite ein Rechtsprechungsticker zu finden. Der Ticker wird von Lusjena (im Forum von Tacheles unter Willi 2 zu finden) bearbeitet und redaktionell betreut. Der Ticker ist unter:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/default.asp oder auf der Tachelesfrontseite www.tacheles-sozialhilfe.de , rechte Seite > Newsticker zu finden.
5. Eigene Seminare: beim Grundlagenseminar am 11./12. Dez. 2008 in Wuppertal sind noch ein paar Plätze frei
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Neben dem Seminar am 11./12. Dez. 2008 in Wuppertal (Grundlagen) habe jetzt die ersten Seminare für 2009 geplant und ins Netz gestellt. Wer sich für meine eigenen Seminare Anfang 2009 in Wuppertal interessiert findet die unter: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html und http://www.harald-thome.de/tagesseminare_2008.html
6. Seminarplanung 2009
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Üblicherweise beginnt jetzt die Seminarplanungen für das Jahr 2009. Es empfiehlt sich daher, wenn Ihr/Sie meine Kompetenz für eine Fortbildung wünscht, das jetzt an die jeweiligen Verantwortlichen in Eurer Einrichtung/Träger/Verband weiterzuleiten.
Für 2009 würde ich nach derzeitigem Stand folgende Themen empfehlen:
- Grundlagenseminar SGB II / (2 Tage)
- Einbehaltung, Aufrechnung im SGB II ggf. zu kombinieren mit Rückforderung / (1 Tag, ggf. 2 Tage)
- Neues im SGB II / Rechtsprechung / (1 Tag)
- Unterkunftskosten, Heizkosten im SGB II / (1 Tag)
- Arbeitspflicht, Eingliederungsvereinbarung, Eingliederungsleistungen und Sanktionen / (1Tag)
- Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere und allein Erziehende / (1 Tag)
- Aufhebung von Verwaltungsakten, Rückforderung und Aufrechnung / (1 Tag, ggf. 2 Tage)
Ich bin nicht an diese Themen gebunden, es ist unproblematisch andere Themen oder Akzentuierungen vorzunehmen. Solche Fortbildungen führe ich gerne auch als Inhouse Veranstaltung in der ganzen BRD durch.
Mehr zu meinen Themen sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/seminarthemen_2008.html
7. Tacheles Adressverzeichnis
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Ich möchte alle Empfänger meines Rundbriefes darum bitten, zu schauen ob die eigene Beratungsstelle im Tacheles Adressverzeichnis verzeichnet ist. Ist dies nicht der Fall und seid bietet ihr sozialrechtliche Beratung mit den Schwerpunkten SGB II/SGB XII/SGB III an bitte eintragen.
Ferner möchte ich darum bitten, auf Organisations- und Verbandsebene tätig zu werden und die Verantwortlichen darauf hinzuweisen und aufzufordern, dass die jeweiligen Beratungsstellen im Adressverzeichnis eingetragen werden.
Hier noch der Link zum Adressen Verzeichnis: www.my-sozialberatung.de
So, das war es für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
www.harald-thome.de
info@harald-thome.de
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