Amtshilfe des BND zum Zweck der Steuerfahndung mit Daten aus CD verfassungskonform
Mit Beschluss vom 9. November 2010, Aktenzeichen: 2 BvR 2101/09
hat das Bundesverfassungsgericht eine Durchsuchng der Wohnung für rechtens erklärt, welche aufgrund des Tatverdachts der Steuerhinterziehung angeordnet war.
Dieser Tatverdacht hatte sich für die Strafverfolgungsbehörden nach der Auswertung einer aus dem europäischen Ausland gekauften Steuer CD ergeben hatte.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der für eine
Wohnungsdurchsuchung erforderliche Anfangsverdacht ohne
Verfassungsverstoß auf Daten gestützt werden kann, die ein Informant aus
Liechtenstein auf einem Datenträger an die Bundesrepublik Deutschland
verkauft hat.
Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Steuer sollte vom Betroffenen voraussichtlich in den Jahren 2002 – 2006 über Beträge zwischen 16.390 € und 24.270 € verkürzt worden sein.
Die Daten aus Liechtenstein war der Steuerfahndung im Wege der
Amtshilfe durch den Bundesnachrichtendienst zur Verfügung gestellt
Worden.
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