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Christian Sehn
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Augartenstr. 15
(Schwetzingerstadt/Oststadt - Nähe Wasserturm)
68165 Mannheim


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Kindergeld - Teil 1

Ausgangssituation:

Der Bezug von Kindergeld ist abhängig vom Verdienst des Kindes. Wurde bisher der Grenzbetrag in Höhe von 7.680,- € auch nur um 1,- € überschritten, so mussten die Eltern des Kindes auf das gesamte Kindergeld des Kalenderjahres verzichten - sog. "Fallbeileffekt". Meistens ergehen - nachdem am Ende des Jahres sämtliche Ausbildungsvergütungsbescheinigungen eingereicht wurden - zwei oder drei Bescheide der Familienkasse. Zunächst ein Aufhebungsbescheid für das abgelaufene Kalenderjahr, ein Rückforderungsbescheid für das bereits ausbezahlte Kindergeld im abgelaufenen Kalenderjahr und schließlich noch ein Aufhebungsbescheid für das aktuelle Kalenderjahr. Ein Einspruch gegen den Bescheid entwickelt bedauerlicherweise keine aufschiebende Wirkung. Also muss zusätzlich zur Klageeinreichung noch ein Antrag auf "Aussetzung der Vollziehung" gestellt werden. Kompliziert und für den Bürger undurchschaubar wird die ganze Angelegenheit auch dadurch, dass für eine klassisch sozialrechtliche Materie der Weg über die Finanzgerichtsbarkeit und die Anwendung der AO vorgeschrieben ist.
Christian Sehn Rechtsanwalt - Mannheim
 
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