Die Aufgaben des Verteidigers in einem Strafverfahren
(Worms) Strafrecht gehört zu den wichtigsten Rechtsgebieten in der Bundesrepublik Deutschland. Bereits seit Beginn der neunziger Jahre liegt die Anzahl der jährlichen Straftaten in Deutschland in etwa gleich, im Schnitt rd. 6 Mio. pro Jahr mit einer bisherigen Spitze im Jahre 1993 mit insgesamt 6,75 Mio. Straftaten.
Hierbei reicht die Bandbreite der Straftaten von einfachen Diebstahlsdelikten, die im Übrigen mit knapp 40 % des Aufkommens den größten Anteil darstellen, bis zu Gewaltverbrechen wie Mord und Totschlag, aber auch Steuerstraftaten und Wirtschaftskriminalität. Zwar machten Wirtschaftsdelikte nur etwas mehr als 1 Prozent aller Straftaten aus, der volkswirtschaftliche Schaden hierdurch beläuft sich nach Schätzungen jedoch in Höhe von rd. 4 Milliarden Euro jährlich.
Welche Aufgaben dabei eigentlich dem so bekannten „Herrn Verteidiger" in einem Strafverfahren obliegen, erläutert Fachanwalt für Strafrecht Helfried Roubicek aus Börgerende/Bad Doberan bei Rostock, Landesregionalleiter „Mecklenburg-Vorpommern" des VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Worms.
Der Verteidiger ist - so jedenfalls das Gesetz - neben der Staatsanwaltschaft und dem Gericht ein unabhängiges, selbständiges Organ der Rechtspflege und ist dabei dem Gericht und der Staatsanwaltschaft gleichgeordnet. Verteidiger darf jeder Rechtsanwalt und jeder Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule sein. Es könnten auch andere Personen in Betracht kommen, z. B. die das besondere Vertrauen des Angeklagten genießen. Diese können dann vom Gericht extra zugelassen werden, im Falle einer Pflichtverteidigung jedoch nur als Wahlverteidiger neben einem Anwalt oder einem Rechtslehrer.
Die Aufgaben eines Verteidigers sind vielfältig, so Roubicek.
Zunächst hat der Verteidiger den Beschuldigten über das formelle und materielle Recht zu beraten. Er wirkt - in einem gewissen Umfang, wenn von ihm (und dem Mandanten) gewollt - mit bei der Aufklärung des Tatgeschehens mit und kann sich für den Beschuldigten im Ermittlungs- und Hauptverfahren vor Gericht äußern. In prozessrechtlicher Hinsicht kann ein Verteidiger für den Beschuldigten z. B. Beweisanträge stellen, eigene Ermittlungen durchführen etc. Die Rechte eines Verteidigers gehen über die eines Beschuldigten hinaus. Der Verteidiger hat z. B. ein umfassendes Akteneinsichtsrecht gemäß § 147 Strafprozessordnung (StPO). Dabei hat der Verteidiger die Möglichkeit, den Beschuldigten über den Akteninhalt zu informieren und ihm Aktenauszüge in Kopie zukommen zu lassen. Darüber hinaus hat der Verteidiger das Recht, Mitangeklagte zu befragen und ein Kreuzverhör vor Gericht durchzuführen. Diese Rechte hat der Beschuldigte selbst nicht.
Last but not least ist der Strafverteidiger aber auch - wie schon erwähnt - ein Organ der Rechtspflege. In einem rechtsstaatlichen Verfahren hat ein Verteidiger mitzuwirken, um die rechtsstaatliche Strafrechtspflege zu garantieren. Der Strafverteidiger ist aber in erster Linie berufen, die Rechte des Beschuldigten / Angeschuldigten / Angeklagten / zu wahren und die für ihn sprechenden Gesichtspunkte geltend zu machen. Ein Verteidiger im Strafverfahren soll aber auch im Zusammenwirken mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft der Wahrheitsfindung dienen und darf diese somit nicht erschweren oder vereiteln: Die Grenze liegt also z. B. bei der Strafvereitelung nach § 258 Strafgesetzbuch. Im rechtlich zulässigen Umfang werden Strafverteidiger daher stets die Interessen des Mandanten im Auge behalten und jeweils die verfahrensrechtlich opportunen Maßnahmen abwägen, Anträge stellen und den „Kampf" für den Mandanten führen. Denn aktive Verteidigung, so Roubicek, sei „rechtsstaatlich gebilligter Kampf in den Grenzen der Strafprozessordnung" im Interesse des Beschuldigten oder Angeklagten.
Er riet, in allen strafrechtlich relevanten Fällen grundsätzlich so früh wie möglich. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die auf Strafrecht spezialisierten Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. - www.vdsra.de - verwies.
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Helfried Roubicek
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Strafrecht
Landesregionalleiter "Mecklenburg-Vorpommern"
des VdSRA Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V.
Seestr. 23c, 18211 Börgerende (bei Bad Doberan / Rostock)
Telefon (03 82 03) 8 19 75 + (01 71) 6 20 91 11
Telefax (03 82 03) 8 14 46
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