(Worms) Nach dem Oberlandesgericht Celle und dem Oberlandesgericht Stuttgart hat nun auch das Oberlandesgericht Koblenz entschieden, dass das Kammerurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 17. Dezember 2009 in gleich gelagerten Fällen nicht zwangsläufig zur Aufhebung der Sicherungsverwahrung führt. mehr...
(Kiel) Nimmt ein Unternehmer an offiziellen Delegationsreisen von Regierungsmitgliedern und am World Economic Forum teil, so können die dafür anfallenden Reisekosten als Betriebsausgaben abziehbar sein. mehr...
(Kiel) Der Bundesfinanzhof (BFH) hat soeben entschieden, dass sich die gewerbesteuerliche Steuerbefreiung einer Kapitalgesellschaft für den Betrieb eines Senioren- und Pflegeheims nicht auf Gewinnabführungen einer Tochtergesellschaft erstreckt, die ausschließlich Dienstleistungen für den Heimbetrieb erbringt. mehr...
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Sehr geehrte Damen und Herren,
heute mal wieder ein Newsletter zu folgenden Themen:
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(Stuttgart) Die Aschewolke ist gerade eben erst verzogen, schon müssen sich die Arbeitsgerichte damit befassen. mehr...
(Stuttgart) Ein Streit um einen „vererbten" Hund hat das Amtsgericht München beschäftigt. Letztlich durfte der Ehemann der Verstorbenen den Hund behalten. mehr...
(Kiel) Der Bundesfinanzhof hat soeben in Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass Aufwendungen eines Arztes für die Teilnahme an einem Fortbildungskurs, der mit bestimmten Stundenzahlen auf die Voraussetzungen zur Erlangung der Zusatzbezeichnung "Sportmedizin" angerechnet werden kann, zumindest teilweise als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, auch wenn der Lehrgang in nicht unerheblichem Umfang Gelegenheit zur Ausübung verbreiteter Sportarten zulässt. mehr...
(Kiel) Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Reisekosten nur dann in Werbungskosten und Aufwendungen für die private Lebensführung aufzuteilen sind, wenn die beruflichen und privaten Veranlassungsbeiträge objektiv voneinander abgegrenzt werden können. Als sachgerechter Aufteilungsmaßstab kommt dafür vor allem das Verhältnis der beruflich und privat veranlassten Zeitanteile in Betracht. mehr...
(Kiel) Die Unsicherheit auf den Märkten hält an. Infolge massenhafter Rückgabe von Fondsanteilen sehen sich diverse Fondsgesellschafften gezwungen, die von ihnen verwalteten Fonds zu schließen, d.h. die Rücknahme auszusetzen. mehr...
(Kiel) Im Prozess um Heinos Tournee-Absage im Jahr 2007 hat sein Konzertveranstalter, die Fa. Kult Musik GmbH aus Hamburg, deren Mitgesellschafter der Schlagersänger ist, auch das Berufungsverfahren gegen die in Köln ansässige Gothaer Allgemeine Versicherung AG verloren, bei der eine Tournee-Ausfallversicherung abgeschlossen worden war und die vom Veranstalter auf Zahlung von insgesamt knapp 3,5 Mio. Euro in Anspruch genommen war. mehr...
Zur Aufklärungspflicht des Verkäufers bei Asbest mehr...
Der BGH hat klargestellt, dass es dem Willen des Gesetzgebers entspricht, die Lieferung von herzustellenden beweglichen Bau- oder Anlagenteilen zum Gegenstand haben, sind nach Maßgabe des § 651 BGB nach Kaufrecht zu beurteilen. Die Zweckbestimmung der Teile, in Bauwerke eingebaut zu werden, rechtfertigt keine andere Beurteilung. Das gelte, obwohl Wertungswidersprüche auftreten, die darin beruhen, dass ein Vertrag mit demjenigen, der die Errichtung des Bauwerks schuldet und dazu die Bauteile herstellt und anliefert, nach Werkvertragsrecht zu beurteilen ist, während ein Vertrag mit demjenigen, der die Bauteile herstellt und lediglich anliefert, grundsätzlich nach Kaufrecht zu beurteilen ist.
Unmaßgeblich ist, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach altem Recht Verträge über die Lieferung von unvertretbaren Sachen, die erkennbar für ein Bauwerk bestimmt waren, nach Werkvertragsrecht beurteilt hat (BGH, Urteil vom 27. März 1980 - VII ZR 44/79, BauR 1980, 355). Denn die Einordnung als Werkvertrag beruhte auf der Anwendung des nicht mehr maßgeblichen, durch die Neufassung des § 651 BGB überholten Rechts.
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Bei einem Privatgutachten handelt es sich um Parteivortrag. Wenn der Gegner die Richtigkeit des Privatgutachtens bestreitet, muss das Gericht Beweis erheben.
BGH, Urt. v. 08.07.2009 - VIII ZR 314/07
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Der Energieversorger der seine Kalkulation nicht offen legen möchte, muss darlegen bei Offenlegung welcher konkreten Geheimnisse er welche Nachteile zu befürchten hätte.
Bei der Abwägung zwischen den Interessen des effektiven Rechtsschutzes gegenüber der Schutz der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse ist auch die Möglichkeit des Ausschlusses der Öffentlichkeit und eine Geheimhaltungsverpflichtung der Parteien zu berücksichtigen.
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Dem Antrag einer Partei auf Ladung des Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens hat das Gericht grundsätzlich zu entsprechen, auch wenn es das schriftliche Gutachten für überzeugend hält und selbst keinen weiteren Erläuterungsbedarf sieht. mehr...
Eine durch ernsthafte Verhandlungen des Hauptschuldners mit dem Gläubiger gemäß § 203 Satz
1 BGB bewirkte Hemmung der Verjährung ist auch gegenüber dem Bürgen wirksam. (mehr...
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Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine natürliche Person, die nicht nur als Verbraucher, sondern auch als selbständiger Freiberufler am Rechtsverkehr teilnimmt als Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches anzusehen ist. mehr...
Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute darüber entschieden, wie die in den Ausschreibungsbedingungen eines öffentlichen Vergabeverfahrens enthaltene Klausel
" Beginn der Ausführung spätestens 12 Werktage nach Zuschlagserteilung"
auszulegen ist.
Der Auftragnehmer verlangt von der beklagten Bundesrepublik Deutschland u. a. deshalb eine Mehrvergütung, weil sich nach seiner Auffassung infolge einer Verschiebung des in einer öffentlichen Ausschreibung vorgesehenen Zuschlagstermins um mehrere Monate auch die vorgesehene Bauzeit geändert habe und infolgedessen die Baukosten gestiegen seien.
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Kein Ausschluss wegen fehlender Typenangabe bei produktspezifischer Ausschreibung
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat jetzt entschieden, dass der in Leistungsverzeichnissen häufig anzutreffenden Formulierung „Typ…oder gleichwertig“ bzw. „oder gleichwertiger Art“ nicht ein Rettungsanker ist um die Pflicht zur produktneutralen Ausschreibung zu erfüllen.
Für Vergabestellen , Planer und Bieter ergibt sich, das künftig der Grundsatz der produktneutralen Ausschreibung streger gehandhabt werden wird. Aus Sicht der Bieter wird in den Verfahren, in denen sie eine Typangabe vergessen haben geprüft werden, ob auf Grundlage des unten beschriebenen Urteils der „Wiedereinstig“ in das Vergabeverfahren gelingt. Die Planer und Vergabestellen werden sich künftig häufig mit dem Vorwurf der Verletzung des Grundsatzes der produktneutralen Ausschreibung beschäftigen müssen. Das gilt ebenso für die Frage wer die finanziellen Folgen der vergabeverfahrensbedingten Bauverzögerungen zu tragen hat, die auf der fehlerhaften Gestaltung des Leeistungsverzeichnisses beruhen.
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.10.2009
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Vergaberecht: Unverzüglichkeit der Rüge – der EUGH hilft den Bietern
Ist der Einwand, eine Rüge sei nicht unverzüglich erfolgt und die Antragsbefugnis des Bieters damit erloschen, vom Tisch? Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer unzulässig, wenn der Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannte aber nicht „unverzüglich“ gerügt hat. Der EUGH hat sich mit diesem Aspekt befasst.
Am 28.01.10 verkündet der EUGH, dass es mit der Rechtsmittelrichtlinie nicht vereinbar sei, wenn Rechtsbehelfe der Bieter zurückgewiesen werden weil nach dem Ermessen der Nachprüfungsinstanzen die erforderliche Rüge nicht unverzüglich erhoben worden sei.
Mit dieser Entscheidung dürfte die Vielfältigkeit und Unsicherheit der Entscheidungen innerhalb welcher Zeitspannen eine Rüge noch „unverzüglich“ erhoben worden sei, beendet werden.
Bieter deren Rügen als nicht unverzüglich zurückgewiesen werden sollten vor dem Hintergrund dieser aktuellen Entscheidung ihre Möglichkeiten prüfen lassen. Den Vergabestellen ist zu empfehlen die Zurückweisung einer Rüge, die allein auf den Aspekt, sie sei nicht unverzüglich erhoben worden abstellt, bedächtig anzuwenden.
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