Bankrecht Online: Verluste aufgrund von Filmfonds, Aktienfonds, Zertifikaten oder Obligationen?
Als die Lebensversicherung bzw. der Sparbrief von Frau A / Herrn B fällig wurde wusste der Bankberater genau Bescheid. Pünktlich meldete er sich, um den langjährigen Bankkunden ein zeitgemäßes Anlagegeschäft zu vermitteln.
Als die Lebensversicherung bzw. der Sparbrief von Frau A / Herrn B fällig wurde wusste der Bankberater genau Bescheid. Pünktlich meldete er sich, um den langjährigen Bankkunden ein zeitgemäßes Anlagegeschäft zu vermitteln.
Fondsanteile oder Zertifikate mit Renditen von 5 % und mehr. Verlustrisiken bestünden schon, aber eher nur theoretisch. Der Herausgeber der Kapitalanlage sei ja letztendlich eine
Deutsche Bank oder ein deutsches Versicherungsunternehmen. Natürlich wären Kursschwankungen zu erwarten. Aber die Kapitalanlage sei konservativ und es ist nicht tatsächlich zu erwarten, dass bei der bisherigen Entwicklung des Kurswertes bzw. der bisherigen Unternehmensstrategie ein Risiko besteht.
Von wegen. Eine derartige Aufklärung ist unwirksam. Lassen Sie sich nicht verschaukeln.
Eine Risikoaufklärung hat Anleger – und Anlagespezifisch zu erfolgen. Über Rückvergütungen, die die Bank für die Empfehlung der Produkte vom Herausgeber / Emittenten erhält ist zu informieren. Wurde ein Prospekt übergeben? War dies rechtzeitig vor der Kaufentscheidung. Sind die Risiken im Prospekt überhaupt zutreffend dargestellt?
Sie wollen sich schnellstmöglich und kostengünstig informieren, ob Ihre Zertifikate oder Ihre Fondsanteile ggf. unter Verletzung von Aufklärungspflichten an Sie vermittelt wurden?
Schicken Sie uns eine Mail mit Ihren Persönlichen Daten.
Name, Vorname, Straße, Hausnummer, PLZ, Stadt, Telefon
Und den Daten Ihrer Kapitalanlage (Können Sie Ihrem Depotauszug entnehmen):
Name des Produkts, Wertpapierkennnummer (WKN), bzw. ISNI und Kaufdatum / Verkaufdatum
Und schildern Sie uns, was Ihnen für Risikohinweise vor der Kaufentscheidung erteilt wurden. Wer Ihnen gesagt hat wann der Kauf bzw. Verkauf stattfinden sollte und ob Sie
Derartige Geschäfte bereits aufgrund eigner Entscheidung bzw. Kenntnisse früher abgeschlossen haben.
Wir führen eine erste anlagespezifische Prüfung betreffend die Risiken entgegen € 100,00 zzgl. Ges. Umsatzsteuer also € 119,00 pro Stunde durch und können i.d.R. bereits nach einer spätestens 2 Stunden eine juristische Erstberatung durchführen, aufgrund welcher Ihnen eine erste Orientierung gestattet ist, ob ein weiteres Vorgehen zu empfehlen ist. Dabei prüfen wir besonders kritische Fragen, wie die Frage drohender Verjährung zuerst, um nicht unnötig Zeit aufzuwenden, und sollten Ihrem Fall die notwendigen Erfolgsaussichten fehlen dies schnellstmöglich mitzuteilen.
Der Anlegerschutz wurde durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gestärkt. Banken zeigen sich beim Vorliegen einschlägiger Verstöße vergleichsbereit. Wer nichts unternimmt bekommt auch nichts zurück.
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