Landgericht Hamburg lässt Anklage gegen zehn somalische Piraten wegen Kaperung des ...
(Worms) In dem Verfahren gegen zehn somalische Angeklagte hat die Große Strafkammer 3 des Landgerichts Hamburg soeben das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage wegen eines gemeinschaftlich verübten Angriffs auf den Seeverkehr in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub zur Hauptverhandlung zugelassen.
Darauf verweist der der Osnabrücker Fachanwalt für Straf- und Steuerrecht Klaus Rüther, Vizepräsident des VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Worms, unter Hinweis auf den am 27.10.2010 bekannt gegebenen Beschluss des Landgerichts (LG) Hamburg.
Den Angeklagten wird vorgeworfen, am 5. April 2010 das unter deutscher Flagge fahrende Containterschiff „MV Taipan" gekapert zu haben. Die MV „Taipan" befand sich ca. 530 Seemeilen östlich des Horns von Afrika auf dem Weg von Djibouti nach Mombasa. Die Angeklagten sollen sich durch Gewaltanwendung die Herrschaft über die MV „Taipan" verschafft und dabei das Schiff mit Schusswaffen beschädigt haben. Dabei sollen sie in der Absicht gehandelt haben, die Schiffsbesatzung gefangen zu halten und ein Lösegeld für ihre Freilassung zu erpressen.
Die Hauptverhandlung soll nun am 22. November 2010 um 9.00 Uhr im Saal 337 des Strafjustizgebäudes, Sievekingplatz 3, 20355 Hamburg, beginnen. Die Große Strafkammer 3 wird als Jugendkammer verhandeln, weil nach den bisherigen Ermittlungen bei drei Angeklagten nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie zur Tatzeit Jugendliche bzw. Heranwachsende waren. Die Jugendkammer wird mit drei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt sein. Das Gericht hat auch beschlossen, dass die Haftbefehle gegen die Angeklagten aufrechterhalten bleiben und weiter zu vollziehen sind, so Rüther.
Das Gericht beschließt die Eröffnung des Hauptverfahrens, wenn nach den Ergebnissen des vorbereitenden Verfahrens der Angeschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint. Vor der Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens hatten die anwaltlich vertretenen Angeschuldigten Gelegenheit, zur Anklageschrift Stellung zu nehmen.
Nähere Angaben zu den Fortsetzungsterminen und insbesondere auch zur Verteilung der im Verhandlungssaal nur begrenzt zur Verfügung stehenden Sitzplätze für Medienvertreter und Zuschauer wird das Landgericht Hamburg demnächst mitteilen.
Rüther riet, den Ausgang hier zu beachten sowie in allen strafrechtlich relevanten Fällen, unabhängig von diesem Fall, grundsätzlich so früh wie möglich ggfs. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die auf Strafrecht spezialisierten Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. - www.vdsra.de - verwies.
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Klaus Rüther
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Vizepräsident des VdSRA Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V.
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