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Rechtsgutachten von Prof. Schruth zum Auszug von jungen Volljährigen

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

heute möchte ich euch heute wieder mit einem Newsletter beglücken und euch folgende Infos zum Besten geben:


1. Rechtsgutachten von Prof. Schruth zum Auszug von jungen Volljährigen
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Peter Schruth hat ein Rechtsgutachten erstellt in dem er den aktuellen Stand der Diskussion, Rechtsprechung und besonders seine Position zum Auszug von jungen Volljährigen darstellt. Für jeden, der mit dieser Problematik zu tun hat ein empfehlenswerter Text.

Es ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/Rechtsgutachten_22Abs_2aSGBII.pdf

2. Stellungnahme des BMAS zur Anrechnung der Krankenhausverpflegung
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Es ist ein unbeschreibliches und nicht mehr nachvollziehbares Drama , was vom Ministerium und der BA entlang der um die Anrechnung der Krankenhausverpflegung im SGB II läuft. Jetzt räumt das Ministerium ein, nach der BSG Entscheidung von Juni 08 müsse nun die Regelungslage dahingehend geändert werden, dass nun bei der Anrechnung von Krankenhausverpflegung die Bagatellbeträge von 84,24 EUR grundsätzlich nicht mehr anzurechnen sei, aber weiterhin den Standpunkt vertritt, alles was drüber geht weiterhin. Trotz „erheblicher rechtlicher Zweifel“ des BSG. Das heißt wir reden über einen Bagatellbetrag von unter 20 € (bei Abzug der Versicherungspauschale) geschweige denn von den im Essensbereich enthaltenen Genussmittel wie Tabak und Alkohol, der max. zur Anrechnung nach BMAS Logik gebracht werden kann.
Mit so einem Schwachsinn werden Leistungsbezieher, Behörden und Gerichte bis zum gehtnichtmehr belastet, nur weil die Damen und Herren in Berlin nicht zugeben können, dass sie sich schlichtweg vergaloppiert haben. Also wieder tausende von neuen Widersprüchen und Klagen zum Thema.
Was auch aus dem Schreiben hervorgeht ist, dass eine Änderung der ALG II-Vo geplant ist. Hier ist jetzt Einflussnahme angezeigt, Druck auszuüben, dass Korrekturen erfolgen, z.B.: Anrechnung Einkommen Selbstständiger, Anrechnung von wechselnden Einnahmen, Stiefkinderregelung, 20 Cent Entfernungskilometer, Selbstbehalte in Haushaltsgemeinschaft, Krankenhausverpflegung …. Hier sind Verbände, Juristen, Politiker und Organisationen Betroffener gefragt!

Das Schreiben ist zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/KA_16-10418_-_Antwort.pdf

3. Treffen zur Gründung einer Bundeskoordination von Erwerbslosengruppen
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Am 7. – 9. Nov. Findet in Meppen ein dahingehendes bundesweites Treffen statt. Dies hat zum Ziel eine neue Bundeskoordination von Erwerbslosengruppen zu gründen. Eine Teilnahme von Interessierten an dem Treffen ist auch jetzt noch möglich und wünschenwert. Ich möchte betonen, dass es sich hier nicht nur um ein Ex-Bag-Shi-Mitglieder -Treffen handelt, sondern ein Treffen an dem jeder teilnehmen kann und sollte. Die Kosten für das Wochenende sind subventioniert.

Lasst uns zusammenschließen uns stark werden!

Mehr ist hier zu finden: http://www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/view.asp?ID=1762

4. Korrektur der Zahlungslücke bei Wohngeld
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Ich habe in meinen letzten Rundbriefen schon mehrfach darauf hingewiesen, dass durch die Weisungslage „Hinwirken auf die Inanspruchnahme vorrangiger Sozialweisungen“ durch Wohngeld und Kinderzuschlag erhebliche Probleme auf uns zukommen werden. Dies Problem trifft allen voran die Alleinerziehenden mit Unterhalt/UVG hinsichtlich Wohngeld und die Niedriglöhner die aufgrund ihrer Kinder im SGB II Bezug sich befinden mit Kinderzuschlag. Die Leistungsträger drängen die entsprechenden Zielgruppen auf ALG II Verzichtserklärungen, da dies Vorraussetzung zur Leistungsgewährung von Wohngeld/KiZ ist, was dann dazu führt, dass die die den Verzicht erklärt haben bis zur Gewährung von Wohngeld/KiZ ohne jedwede Leistung dastehen.
Hier hat der Gesetzgeber hinsichtlich Wohngeld nun nach drei Wochen nach der Verabschiedung des neuen Wohngeldgesetzes das erste WG-Änderungsgesetz auf den Weg bebracht um hier eine geeignete Übergangslösung zu schaffe. Hier wurde erstaunlich schnell eine Regelungslücke geschlossen, ich glaube aber weniger, das dies erfolgt weil sie meine Rundbriefe lesen, sonder weil diese Maßnahmen zur Senkung der Arbeitslosen und Kinderarmutsstatistik mit Blick auf die nächste Bundestagswahl geeignet erscheint.

Das WG-Änderungsgesetz findet Ihr hier: http://www.harald-thome.de/media/files/WoGG_Aend-G_08-10-21_BT_754-08.pdf

5. Gesetzestext Entwurf zur Einführung von Schulmaterialen
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Nachdem im Mai 08 im Bundesrat einstimmig verabschiedet wurde, das Schulmaterialen un Lernmittel nicht mehr zur Regelleistung gehören sollten und diese in tatsächlicher, ungedeckelter Höhe zu übernehmen seien, hat nach der Antwort von Frau Merkel auf die Chemnitzer Studie „man kann auch von 132 EUR leben“ diese geantwortet „ Es wird keine Änderungen bei den Regelleistungen geben“. Entsprechend hat Frau Merkel im „Basta“ Art nun ein Gesetz durchpeitschen lassen, dass es zum 1.Aug. eines jeden Jahres 100 EUR Schulmaterialenzuschuss geben soll. Vor dem Hintergrund, dass es eine geeignete und mit allen Seiten abgestimmte Lösung schon existierte ist das eine ziemliche Unverschämtheit, besonders da in dem Konzens von Mai 08 auch eine „individuelle Regelleistungsfestsetzung“ vorgesehen war, da damit auch gekippt wurde. Fazit: die Bundesregierung will Kindern aus Einkommensschwachen Schichten keine Chance geben, bzw. weiterhin die Eltern über die bewusste Bedarfsunterdeckung in den Niedriglohn zwängen.

Der Gesetzestext ist hier zu finde: http://www.harald-thome.de/media/files/BR_Schulbedarf_753-08.pdf

6. Tacheles Adressverzeichnis & Ra’s
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Unser neues Adressverzeichnis von Beratungsstellen, Rechtsanwälten, Initiativen und Ämterbegleitern ist nun seit zwei Wochen im Netz.

Ich möchte alle Verzeichneten drum bitten Ihre Daten zu Prüfen und alle noch nicht Verzeichneten, die aber Beratung, Unterstützung und Rechtsrat zu den Themenschwerpunkten anbieten sich dort einzutragen.

Die diesen Rundbrief erhaltenen Anwälte möchte ich an die Frist vom 1. Nov. erinnern, dass eure Einträge gelöscht werden, wenn hier den vertraglichen Regeln nicht zustimmt. Diese harte Ansage tut mir auch schrecklich leid, aber der Verein Tacheles benötigt das Geld dringend um seine Arbeit fortsetzen zu können. Sollte der Eintrag aus finanziellen Gründen nicht möglich sein (es gibt ja auch SGB II-Beziehende Ra’s) können wir gerne abweichende Regelungen treffen.

Für Tacheles ist der kostenpflichtige Eintrag für Anwälte nach Wegfall der Arbeitslosenzentrumsförderung eine Möglichkeit unsere Arbeit in Zukunft weiterhin behördenunabhängig finanzieren zu können. Dafür wird die Arbeit nicht nur gesichert, sondern in Zukunft auch ausgeweitet!
Hier der Link zum Adressen Verzeichnis: www.my-sozialberatung.de

7. Freie Plätze bei meinem Grundlagenseminar SGB II "Komplettüber- und Durchblick SGB II und Rechtsdurchsetzung“
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Bei meinen Grundlagenseminaren am 13./14. Nov., 24./25. Nov. in Nürnberg und 01./02. Dez. 2008 in Wuppertal sind noch Plätze frei.

In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II und den Übergängen zum SGB XII gegeben. Die aktuellen Gesetzesänderungen wie ALG II-V und „Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“, sowie Rechtsprechung fließen selbstverständlich topaktuell ein. Die Teilnehmer werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei die Ansätze von parteiischen Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten materieller Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt.

Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen und Verbänden und Betreuer, sowie Juristen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und RDG und umfasst 12 Zeitstunden, Kosten für die Fortbildung: 160 EUR in Wuppertal.
Ankündigung und Anmeldung sind unter http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html zu finden.

7. Seminar: Aufrechnung, Einbehaltung, Rückfordern im SGB II bzw. das ständige Unterschreiten des Existenzminimums
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Bei meinen „Aufrechnungsseminar“ am 04./05. Dez. 2008 in Wuppertal sind auch noch Plätze frei.

Bundesweit wird bei ALG II - Leistungsbeziehern das Existenzminimum systematisch unterschritten. Vielmals haben die Betroffenen 50, 60 oder mehr EUR monatlich zu wenig. Es wird aufgerechnet, eingehalten, zurückgefordert, Teile der Unterkunfts- und Heizkosten werden nicht übernommen, nicht zur Verfügung stehende Gelder als Einkommen angerechnet und vorgeblich und tatsächlich überzahlte Gelder fast immer ohne Vertrauensschutzprüfung zurückgefordert und aufgerechnet. In der Fortbildung wird dieser Themenkomplex systematisch bearbeitet. Es wird herausgearbeitet was recht- und unrechtmäßig ist und wie eine Gegenwehr aussehen kann.
Das Seminar richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit und Rechtsanwender, wie Mitarbeiter aus Beratungsstellen und Verbänden und Betreuer, sowie Juristen, die sich einen aktuellen Überblick verschaffen wollen.
Die Teilnahmebestätigung entspricht den Erfordernissen von § 15 FAO und RDG und umfasst 12 Zeitstunden, Kosten für die Fortbildung: 160 EUR in Wuppertal.

Ankündigung und Anmeldung sind unter http://www.harald-thome.de/tagesseminare_2008.html zu finden.

So, das war es für heute.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

www.harald-thome.de

 
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