Dumpinglohn strafbar für Arbeitgeber
Landgericht Magdeburg verurteilte Arbeitgeber wegen Verstoßes gegen den vorgeschriebenen Mindestlohn zu einer eher moderaten Strafe von 1.000 Euro.
LG Magdeburg, Urteil 29.09.2010
Das Gericht wies dabei darauf in, dass Firmen, die gegen den gesetzlichen Mindestlohn verstoßen, künftig strafbar handeln. Das Landgericht Magdeburg hat daher den Chef einer Reinigungsfirma verurteilt, der seine Beschäftigten deutlich unter Mindeslohn bezahlt hat.
Das Urteil könnte für sehr viele Arbeitgeber ernste Konsequenzen haben.
Dem Chef der Reinigungsfirma wurde in dem Verfahren vorgeworfen, die bei ihm beschäftigten Frauen als Minijobber beschäftigt zuhaben, ihnen aber in Wirklichkeit Monatslöhne zwischen 60 und 300 Euro und damit Stundenlöhne "bis in den Ein-Euro-Bereich hinein" gezahlt zu haben. Dafür mussten sie jeweils zwei Wochen im Monat täglich bis zu zwölf Stunden schuften.
« zurück