Lohnsteuerkarte ade: Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ab 2012 / ElsterLohn II ersetzt Lohnsteuerkarte aus Papier
(Kiel) Um die Lohnsteuer in Zukunft leichter und unbürokratischer erheben zu können, wird die Lohnsteuerkarte durch ein elektronisches System ersetzt. Das Verfahren heißt ElsterLohn II und geht im Jahr 2012 an den Start.
Darauf verweist der Hamburger Steuerberater Frank Zingelmann von der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel unter Hinweis auf eine Mitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 10.08.2010.
Die Gemeinden hatten für den einzelnen Arbeitnehmer letztmals für das Kalenderjahr 2010 eine Lohnsteuerkarte auszustellen. Zukünftig wird die bisherige Vorgehensweise (Ausstellung der Lohnsteuerkarte durch die Gemeinden, Aushändigung an den Arbeitnehmer) durch ein elektronisches Verfahren ersetzt. In diesem neuen Verfahren werden den Arbeitgebern die Lohnsteuerabzugsmerkmale für ihre Mitarbeiter maschinell verwertbar zur Verfügung gestellt. Die mitgeteilten Lohnsteuerabzugsmerkmale bleiben für die Dauer des Dienstverhältnisses anwendbar. Etwaige Änderungen werden den Arbeitgebern gezielt elektronisch zum Abruf bereitgestellt.
Die Einführung der lohnsteuerliche Datenbank verzögert sich jedoch und ist nach dem derzeitigen Entwicklungsstand frühestens ab dem Kalenderjahr 2012 realisierbar.
Da der Lohnsteuerabzug in der Übergangszeit – also zumindest im Kalenderjahr 2011 – ohne eine neue Lohnsteuerkarte vorgenommen werden muss, sind für diesen Übergangszeitraum besondere Regelungen erforderlich. Diese Übergangsregelungen bis zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale sollen mit dem Jahressteuergesetz 2010 getroffen werden. Das Gesetzgebungsverfahren soll im November 2010 und damit rechtzeitig vor Inkrafttreten der Neuregelungen abgeschlossen sein.
Zingelmann empfahl, dies zu beachten und ggfs. steuerlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de – verwies.
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Frank Zingelmann
Zingelmann Steuerberatungsges. mbH
Steuerberater, außerdem tätig als Fachberater für Rating (DStV e. V.)
Habichthorst 42
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