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Christian Sehn
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Augartenstr. 15
(Schwetzingerstadt/Oststadt - Nähe Wasserturm)
68165 Mannheim


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Arbeitszeugnis und Formulierungen

Bedeutung der "wohlwollenden Beurteilung"

Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung seines Beschäftigungsverhältnisses Anrecht auf ein einfaches oder qualifiziertes Arbeitszeugnis. In besonderen Fällen, z.B. Wechsel des Vorgesetzten, kann auch ein Zwischenzeugnis angefordert werden.

Grundsätzlich hat ein Arbeitgeber das Arbeitszeugnis des Arbeitnehmers "wohlwollend" zu erstellen. Was aber bedeutet mit Wohlwollen? Mit Sicherheit kann dies für den Beurteilenden nicht bedeuten, dass nur positive Äusserungen über den Mitarbeiter aufgenommen werden müssen, da ein solches Zeugnis der Wahrheitspflicht widersprechen würde. Die im Arbeitsrecht übergeordnete Wahrheitspflicht verdrängt in derartigen Fällen die Verpflichtung zur wohlwollenden Beurteilung. Ein Arbeitnehmer, der ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordert muss daher damit rechnen, im Zeugnistext auf unbequeme, negative Aussagen des Personalen zu treffen. Wohlwollend bedeutet aber, dass das Arbeitszeugnis aus Sicht eines verständigen Arbeitgebers abzufassen ist und nicht durch Vorurteile geprägt sein darf, die den weiteren Berufsweg des Arbeitnehmers unnötig erschweren. In gerichtlichen Vergleichen werden diese Grundsätze jedoch häufig über Bord geworfen. Nicht selten endet ein Prozess mit dem Streitgegenstand "Arbeitszeugnis" mit einer Kompromissformel.
Vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang - trotzdem ist gerade bei Zeugnisstreitigkeiten die anwaltliche Vertretung zu empfehlen. Notfalls kann hierzu Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe beantragt werden.
 
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