Handelsrecht: Neue Welthandelsklauseln - ICC veröffentlicht Incoterms 2010
(Kiel) Die Internationale Handelskammer (ICC), die weltweite Unternehmensorganisation, ist weltweit führend in der Entwicklung von Normen, Regeln und Nachschlagewerken für den internationalen Handel. ICC betreibt ein globales Netzwerk von nationalen Ausschüssen und Gruppen in mehr als 90 Ländern von seinem Hauptsitz in Paris.
Soeben hat die ICC die „Incoterms 2010“ bekanntgegeben, die zum 01. Januar 2011 in Kraft treten sollen.
Hierbei, so erläutert der Saarbrücker Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht Arnd Lackner, Mitglied in der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel, handelt es sich um weltweit anerkannte Handelsklauseln, die sich zu einem internationalen und nationalen Standard bei Handelsverträgen entwickelt haben.
Die Incoterms legen insbesondere die Verteilung der Transportkosten, den Gefahrenübergang sowie Details der Geschäftsabwicklung fest. Durch die Eindeutigkeit und Klarheit der Regeln können mögliche Missverständnisse und Rechtstreitigkeiten zwischen den Vertragsparteien vermieden werden. Die von der ICC aktuell veröffentlichten Incoterms 2010 werden zum 1. Januar 2011 weltweit in Kraft treten, wobei wie üblich nur die von der ICC herausgegebene Original-Textfassung für den Handelsverkehr verbindlich ist. Die Zahl der Klauseln wurde bei den Incoterms 2010 von 13 auf 11 reduziert. Für die Handelspraxis wenig relevante Regelungen wurden gestrichen. Zwei neue Klauseln (DAP - delivered at place, DAT - delivered at terminal) wurden eingefügt und ersetzen die bisherigen Klauseln DAF, DES, DEQ und DDU der Incoterms 2000.
Völlig neu ist, so Lackner, dass die Incoterms 2010 gegenüber den Incoterms 2000 nach Transportarten gegliedert sind. Es gibt jetzt Klauseln, die für jede Transportart - also zu Land, zu Wasser und in der Luft - geeignet sind. Zum anderen gibt es jetzt Klauseln, die ausschließlich für den See- und Binnenschifftransport konzipiert wurden und für konventionelle Fracht geeignet sind.
Bei den bisherigen Klauseln FOB (free on board), CFR (cost and freight) und CIF (cost, insurance and freight) wurde der Kosten- und Gefahrenübergang neu geregelt.
Die Neufassung der Incoterms 2010 kann in der deutsch-englischen Fassung bei der ICC Deutschland unter www.icc-deutschland.de gegen entsprechendes Entgelt vorbestellt werden.
Rechtsanwalt Lackner empfahl, in Zweifelsfällen Rechtsrat in Anspruch zu nehmen, wobei er u. a. auch auf die in der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de – organisierten Rechtsanwälte/ -innen verwies.
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Arnd Lackner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
WAGNER Rechtsanwälte webvocat
Großherzog-Friedrich-Straße 40
66111 Saarbrücken
Telefon: 0681/958282-0
Fax: 0681/958282-10
Email: wagner@webvocat.de
www.webvocat.de
« zurück