Europäischer Gerichtshof billigt Sicherungsverwahrung
(Worms) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Rahmen seiner Entscheidung über die Beschwerde Nr. 24478/03 die Sicherungsverwahrung dem Grunde nach gebilligt.
Darauf verweist der Wormser Fachanwalt für Strafrecht Jürgen Möthrath, Präsident des VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Worms, unter Hinweis auf das Urteil des EGMR vom 27. Oktober 2010 - 24478/03.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte in einer viel beachteten Entscheidung im Frühjahr diesen Jahres die Sicherungsverwahrung in den Fällen für unzulässig erklärt, in denen die Anordnung der Sicherungsverwahrung zu einem Zeitpunkt erging, als das Gesetz eine 10-jährige Höchstgrenze vorsah, die 1998 rückwirkend aufgehoben wurde.
Mit der neuen Entscheidung stellt der Gerichtshof klar, dass er zwar Bedenken gegen die Bedenken der Sicherungsverwahrung in Deutschland habe, da keine besonderen Betreuungsmaßnahmen bestünden, um die Gefährlichkeit der Untergebrachten zu reduzieren, die Sicherungsverwahrung als solche verletze jedoch die Menschenrechtskonvention nicht.
Möthrath riet, den Fortgang zu beachten, insbesondere im Hinblick darauf, dass die Bundesregierung die Sicherungsverwahrung insgesamt neu zu regeln beabsichtigt. In allen strafrechtlich relevanten Fällen, unabhängig von diesem Fall, sollte ggfs. frühzeitig rechtlicher Rat in Anspruch genommen werden. Hierbei verwies er dabei u. a. auch auf die auf Strafrecht spezialisierten Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. – www.vdsra.de.
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Jürgen Möthrath
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Strafrecht
Präsident des VdSRA Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V.
Karl-Ulrich-Straße 3, 67547 Worms
Tel.: 06241 – 938 000
Fax: 06241 – 938 00-8
Email: kanzlei@ra-moethrath.de
www.ra-moethrath.de
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