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Hungertod der dreijährigen Sarah aus Thalmässing in Bayern / Landgericht Nürnberg-Fürth ...

(Worms) Mit Beschluss vom 15. Oktober 2010 hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth das Verfahren gegen die Mutter der zu Tode gekommenen dreijährigen Sarah aus Thalmässing wegen Verhandlungsunfähigkeit vorläufig eingestellt.

Darauf verweist der Münchner Fachanwalt für Strafrecht Dr. Reinhard Höß aus der Kanzlei Graf von Westphalen, Landesregionalleiter „Bayern" des VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Worms unter Hinweis auf eine entsprechende Mitteilung des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 15.10.2010.

Nach einem Gutachten des Leitenden Medizinaldirektors der landgerichtsärztlichen Dienstelle vom 14.10.2010 ist die Mutter der am 10.08.2009 zu Tode gekommenen dreijährigen Sarah aus Thalmässing auf unabsehbare Zeit verhandlungsunfähig. Aufgrund einer schweren Erkrankung der Mutter hatte die Schwurgerichtskammer bereits vorgesehen, die am 19. Oktober 2010 beginnende Hauptverhandlung täglich höchstens vier Stunden durchzuführen. Nach dem nunmehr vorliegenden aktuellen Gutachten ist die Angeklagte aufgrund des jetzt diagnostizierten Gesundheitszustandes derzeit nicht in der Lage, einer mehrstündigen Hauptverhandlung zu folgen. Darüber hinaus besteht jederzeit die Gefahr lebensbedrohlicher Veränderungen ihres Gesundheitszustandes während der Hauptverhandlung, so dass die Angeklagte dann unter ambulanten Bedingungen nicht in ausreichender Weise medizinisch versorgt werden könnte.

Daher hat die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth mit Beschluss vom 15.10.2010 das Strafverfahren gegen die Mutter vorläufig gemäß § 205 Strafprozessordnung eingestellt, so Dr. Höß.

Die auf insgesamt sechs Verhandlungstage angesetzte und voraussichtlich am 18.11.2010 endende Hauptverhandlung soll aber wie vorgesehen am 19. Oktober 2010 beginnen und zunächst nur gegen den ebenfalls wegen gemeinschaftlichen Mordes und Misshandlung von Schutzbefohlenen angeklagten Vater durchgeführt.  

Dr. Höß riet, den Ausgang hier zu beachten sowie in allen strafrechtlich relevanten Fällen, unabhängig von diesem Fall, grundsätzlich so früh wie möglich ggfs. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die auf Strafrecht spezialisierten Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. - www.vdsra.de - verwies.

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Dr. Reinhard Höß
Rechtsanwalt/
Fachanwalt für Strafrecht
Landesregionalleiter Bayern
des VdSRA Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V.
Kanzlei Graf von Westphalen
Maximiliansplatz 10 / Im Luitpoldblock
80333 München
Telefon: 089 / 68 90 77 0
Fax: 089 / 68 90 77 100
Email: reinhard.hoess@grafvonwestphalen.com
www.grafvonwestphalen.com
 
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