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Oberlandesgericht Frankfurt am Main verurteilt Salih S. ...

(Worms) Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hat durch Urteil vom 15.10.2010 Salih S. wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt und angeordnet, dass der Angeklagte in Haft bleibt.

Darauf verweist die Frankfurter Rechtsanwalt Markus A. Leonhardt, Landesregionalleiter „Hessen"  des VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Worms, unter Hinweis auf das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt am Main vom 15.10.2010, Az.: 5-2 StE 8/10 - 5 - 4/10.

Der heute 28jährige Mediengestalter unterstützte die im Grenzgebiet von Pakistan und Afghanistan agierende islamistische Terrorgruppe „Islamische Jihad Union" (IJU), indem er auf Anforderung des Y. zwischen November 2006 und März 2007 Gegenstände erwarb, die die IJU für ihren paramilitärischen Kampf gegen die ISAF-Truppen in Afghanistan und die pakistanische Armee benötigte, u. a. ein Nachtsichtgerät und GPS-Geräte sowie Outdoor-Kleidung. Der Angeklagte übergab diese Gegenstände dem Y., der sie an die IJU weiterleitete.

Gemeinsam mit seiner Ehefrau und seiner damals sechs Monate alten Tochter reiste der Angeklagte im April 2007 über Zahedan/Iran zur IJU nach Waziristan, wo er bis November 2007 blieb und eine paramilitärische Ausbildung erhielt, bei der er u. a. im Gebrauch von Schusswaffen und Handgranaten, in der Herstellung unkonventioneller Sprengsätze und in konspirativem Verhalten geschult wurde. Er schloss sich der IJU mittels eines Treueeids auf deren Führer an und gliederte sich in die kämpfende Truppe der Vereinigung ein, wobei er sich vor allem um Verletzte kümmerte, aber auch einmal auf einen Hubschrauber der pakistanischen Armee schoss.

Salih S. war am 18.11.2008 aufgrund eines Europäischen Haftbefehls in der Türkei festgenommen worden und dort zunächst bis zum 12.02.2009 und dann wieder ab dem 14.06.2010 in Auslieferungshaft. Seit seiner Auslieferung am 13.07.2010 befindet sich Salih S. in Deutschland in Untersuchungshaft.

Der Senat hat festgestellt, so Leonhardt, dass der Angeklagte zum islamistischen Freundeskreis des in Langen,  Hessen, ansässig gewesenen und als Mitglied der „Sauerland-Gruppe" bekannt gewordenen Adem Y. gehörte, den das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Urteil vom 04.03.2010 wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland in Tateinheit mit Verabredung zu Mord, Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und Nötigung von Verfassungsorganen sowie mit Vorbereitung eines Explosionsverbrechens zu einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren verurteilt hat.

Soweit dem Angeklagten auch vorgeworfen worden war, die IJU dadurch unterstützt zu haben, dass er vor seiner Abreise seine EC-Karte unter Nennung der dazugehörigen Geheimzahl an Adem Y. übergab, damit dieser Gelder abheben und teilweise für die IJU verwenden konnte, hat der Senat die Strafverfolgung mit Zustimmung des Generalbundesanwalts auf die vorstehend beschriebenen strafbaren Handlungen des Angeklagten beschränkt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Rechtsanwalt Leonhardt riet, unabhängig von diesem Fall, grundsätzlich in allen strafrechtlich relevanten Fällen so früh wie möglich rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die auf Strafrecht spezialisierten Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. - www.vdsra.de - verwies.

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Markus A. Leonhardt
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