Strafrechtliche Verurteilung eines früheren Bürgermeisters aus Rheinland-Pfalz wegen ...
(Worms) Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat am 14. Oktober 2010 die Revision eines früheren Bürgermeisters aus Rheinland-Pfalz gegen ein Urteil des Landgerichts Koblenz, mit welchem dieser wegen sexueller Nötigung einer Mitarbeiterin zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden war, als unbegründet verworfen.
Darauf verweist die Landauer Fachanwältin für Strafrecht Dr. Eva Lütz-Binder, Landesregionalleiterin „Rheinland-Pfalz" des VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Worms, unter Hinweis auf den Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz, vom 14. Oktober 2010, Az: 1 Ss 139/10.
Der 59 Jahre alte Angeklagte war hauptamtlicher Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kaisersesch. Die Staatsanwaltschaft hat dem Angeklagten zur Last gelegt, sich einer sexuellen Nötigung zu Lasten einer Mitarbeiterin - der Nebenklägerin - schuldig gemacht zu haben.
Das Amtsgericht - Schöffengericht - Cochem hatte den Angeklagten freigesprochen. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin hatte das Landgericht Koblenz den Angeklagten nach erneuter Durchführung einer Beweisaufnahme durch Urteil vom 29. April 2010 wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt, deren Vollstreckung das Landgericht zur Bewährung ausgesetzt hat. Nach den Feststellungen des Landgerichts nahm der Angeklagte am 6. Juli 2005 während einer Dienstreise nach Stuttgart sexuelle Handlungen an der Nebenklägerin gegen ihren Willen und unter Anwendung körperlicher Gewalt vor.
Gegen das Urteil hatte der Angeklagte Revision eingelegt. Der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Koblenz hat durch einstimmigen Beschluss vom 14. Oktober 2010 die Revision als unbegründet verworfen, weil die Nachprüfung des angefochtenen Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. Die Verurteilung des Angeklagten ist damit rechtskräftig
Rechtsanwältin Dr. Lütz-Binder empfahl, grundsätzlich in allen strafrechtlich relevanten Fällen, unabhängig von diesem Fall, so früh wie möglich rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei sie dabei u. a. auch auf die auf Strafrecht spezialisierten Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. - www.vdsra.de - verwies.
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Dr. Eva Lütz-Binder
Rechtsanwältin/Fachanwältin für Strafrecht
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