Oberlandesgericht Hamm: Keine Irreführung durch Verlängerung eines Frühbucherrabattes
(Kiel) Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat entschieden, dass das Weitergewähren eines zunächst zeitlich befristeten Preisvorteils keine irreführende Werbung sein müsse.
Darauf verweist der Frankfurter Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Dr. Jan Felix Isele von der Kanzlei DANCKELMANN UND KERST, Mitglied in der DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. mit Sitz in Kiel, unter Hinweis auf ein am 05.10.2010 veröffentlichtes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 2. September 2010, Az.: I-4 U 52/10.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Beklagte, die Kinder- und Jugendreisen anbietet, auf ihrer Internetseite eine Reise mit einem zeitlich befristeten Frühbucherrabatt angepriesen. Auch nach Ablauf der Frist wurde der Preisnachlass zunächst weiter eingeräumt. Der Kläger, eine Verbraucherzentrale, sah darin eine irreführende Werbung, der Werbende müsse sich an die von ihm gegebene zeitliche Begrenzung halten und anschließend den Preis erhöhen.
Der Senat wies die Berufung des Klägers zurück und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Bielefeld. Auch Nnach Auffassung des OLG Hamm ist die beanstandete Werbung nicht irreführend, betont Dr. Isele.
Zum maßgeblichen Zeitpunkt des Erscheinens der in die Zukunft gerichteten Werbeaussage sei diese aus der prognostischen Sicht des Werbenden richtig, da die Beklagte den Rabatt bis zum Ende der Frist habe gewähren wollen. Entwickle sich die Marktlage unerwartet, könne der gutgläubig Werbende auch noch nach Fristablauf zugunsten der Verbraucher Preisnachlässe gewähren und sei daran nicht aus Irreführungsgesichtspunkten gehindert. Der Senat hat die Revision zugelassen.
Rechtsanwalt Dr. Isele empfahl, die Entscheidung zu beachten und in allen Zweifelsfragen beim Markenrecht auf jeden Fall Rechtsrat einzuholen, wobei er in diesem Zusammenhang u. a. auch auf die DASV Deutsche Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. – www.mittelstands-anwaelte.de - verwies.
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