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Fristlos entlassen, weil ein Soldat sein Mittagessen für 2,70 Euro nicht bezahlt hatte / ...

(Stuttgart) Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die fristlose Entlassung eines Soldaten aufgehoben, dem vorgeworfen wird, ein Mittagessen in der Kaserne nicht bezahlt zu haben. Die Entlassung sei weder aus Gründen der militärischen Ordnung noch wegen des Ansehens der Bundeswehr gerechtfertigt.

Darauf verweist der Kieler Fachanwalt für Arbeitsrecht Jens Klarmann, Vizepräsident des VdAA  - Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart, unter Hinweis auf ein am 06.10.2010 veröffentlichtes Urteil des Verwaltungsgerichts (VG) Koblenz vom 28. September 2010, Az.: 2 K 339/10.KO.

Der Kläger ist ein Zeitsoldat im Dienstgrad eines Hauptgefreiten. Die Bundeswehr warf ihm vor, in der Truppenküche der Klotzbergkaserne ein Mittagessen im Wert von 2,70 € nicht bezahlt zu haben. Sie hat ihn deshalb fristlos entlassen. Er habe das Vertrauen des Dienstherrn missbraucht. Zudem bestehe Nachahmungsgefahr. Der Kläger legte gegen die Entlassung erfolglos Beschwerde ein und hat anschließend Klage zum Verwaltungsgericht erhoben. Er bestreitet den Vorwurf.

Das Verwaltungsgericht hat der Klage stattgegeben und die Entlassung aufgehoben, so Klarmann.

Die militärische Ordnung und das Ansehen der Bundeswehr seien im Fall des Klägers nicht ernstlich gefährdet. Eine Nachahmungsgefahr sei mangels konkreter Anhaltspunkte nicht gegeben. Auch für die Annahme einer Wiederholungsgefahr fehle es an Gründen, da der Kläger sich bis dahin tadellos verhalten habe. Zudem habe der Kläger das Mittagessen zumindest nachträglich bezahlt. Gegen das Urteil können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.

Klarmann empfahl, dies zu beachten sowie in Zweifelsfällen um Rechtsrat nachzusuchen, wobei er u. a. dazu auch auf den VdAA Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. – www.vdaa.de – verwies.  

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Jens Klarmann
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
VdAA – Vizepräsident
c/o  Passau, Niemeyer & Kollegen
Walkerdamm 1
24103 Kiel
Tel.: 0431 – 974 300
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