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Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen Briefbombenanschlags auf eine Familie in Berlin-Rudow

(Worms) Der Bundesgerichtshof hat in einem am 7. Oktober 2010 veröffentlichten Beschluss ein Urteil des Landgerichts Berlin, mit welchem der Angeklagte wegen eines Briefbombenanschlags auf eine Familie in Berlin-Rudow zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden war, bestätigt und die Revision des Angeklagten dagegen als unbegründet verworfen.

Darauf verweist der der Osnabrücker Fachanwalt für Straf- und Steuerrecht Klaus Rüther, Vizepräsident des VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Worms unter Hinweis auf den am 07.10.2010 veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 29. September 2010 - 5 StR 280/10.

Der 34-jährige Angeklagte plante im November 2008 einen Sprengstoffanschlag auf seine Stiefschwester und ihren Ehemann. Hintergrund war sein unberechtigter Verdacht, seine Schwester und sein Schwager seien an einem Einbruch in seine Wohnung beteiligt gewesen. Der Angeklagte konstruierte Sprengvorrichtungen, von denen er eine verborgen in einer leeren Konservendose auf dem geparkten PKW seines Schwagers abstellte; sie detonierte nicht. Eine weitere Sprengvorrichtung legte er als scheinbar harmlose vorweihnachtliche Postsendung getarnt in den Briefkasten der Familie. Als dieser von seiner 12-jährigen Nichte geleert wurde, kam es zur Detonation. Das Kind erlitt dabei schwerste, akut lebensgefährliche Verletzungen. Nur durch eine sofortige Notoperation konnte das Leben des Mädchens gerettet werden. Zur Erhaltung ihres nahezu abgetrennten und zerrissenen Armes musste das Kind mehrfach operiert und mehrere Monate stationär im Krankenhaus behandelt werden.

Mit Urteil vom 22. Januar 2010 hat das Landgericht Berlin den Angeklagten unter anderem wegen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Es ist zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte nicht nur mit Körperverletzungsvorsatz handelte, sondern die nahe liegende Gefahr tödlicher Folgen einkalkulierte und billigend in Kauf nahm. Von der Möglichkeit, die für Mord gesetzlich zwingend vorgeschriebene lebenslange Freiheitsstrafe im Hinblick darauf zu mildern, dass es tatsächlich nicht zum Tod der Geschädigten gekommen ist, hat es keinen Gebrauch gemacht. Dies hat es unter anderem damit begründet, dass das Mädchen den Mordversuch nur dank besonders glücklicher Umstände überlebt habe.

Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Rüther riet, in allen strafrechtlich relevanten Fällen, unabhängig von diesem Fall, grundsätzlich so früh wie möglich ggfs. rechtlichen Rat in Anspruch zu nehmen, wobei er dabei u. a. auch auf die auf Strafrecht spezialisierten Anwälte und Anwältinnen in dem VdSRA-Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V. - www.vdsra.de - verwies.

Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:

Klaus Rüther
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Vizepräsident des VdSRA Verband deutscher StrafrechtsAnwälte e. V.
Seminarstr. 13/14
49074 Osnabrück
Telefon: 0541 / 350 260
Fax: 0541 / 350 2626
eMail: ruether@anwaeltehaus.net
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