Rechtsnachfolger der Dresdner Bank ist die Commerzbank
(Schwabmünchen - München)Kunden der Dresdner Bank können versuchen Schadensersatz-ansprüche wegen unzureichender Aufklärung gegen die Commerzbank geltend zu machen, auch wenn sie unter Übernahme der Beraterverträge jetzt Kunden der Allianzbank sind?
Unseren Mandanten wurden als Kunden der Dresdner Bank u. a. Zertifikate vermittelt. Sie sind der Ansicht, dass dies ohne die erforderlichen Risikohinweise erfolgte. Diese Rechtsansicht vertritt auch unsere Kanzlei.
Es stellte sich und stellt sich die Frage wer auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen ist. Die Dresdner Bank tritt zwar noch im Rechtsverkehr als Dresdner Bank auf, ist aber rechtlich als Bank nicht mehr existent.
Die Dresdner Bank sollte zunächst vom Allianz Konzern aufgekauft werden. Tatsächlich wurde die Dresdner Bank dann aber von der Commerzbank gekauft. Demzufolge die Commerzbank als Rechtsnachfolger auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen ist, falls eine Fehlberatung der Bankkunden zum Zeitpunkt der Vermittlung der Kapitalanlagen stattfand.
Oder doch nicht?
Das sah das Landgericht München I nämlich anders:
weil die Mandanten mit Ihrem Depot nachfolgend zur Allianz Bank Depot gewechselt waren und diese in ihren Übernahmevertrag den Beratervertrag der Dresdner Bank gemäß den AGB der Allianz übernommen hatte, sollten wir nach der Ansicht des LG München I die falsche Bank verklagt haben. Die Klage unserer Mandanten wurde abgewiesen (LG München, Urteil vom 19.07.200, A. z.: 27 U 14618/09 – nicht rechtskräftig).
Hiergegen haben wir Berufung eingelegt.
Auch wenn das gesamte Depot dann in der Folgezeit von der Allianz- Bank übernommen wurde, welcher gemäß des Wortlautes des Übernahmevertrages die Anlageberatungsverträge mit übergehen ließ, ist dies jedenfalls nach dem aktuellen Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichtes München vom 9.09.2010 (A. z.: 27 O 14618/09) kein Grund für die Abweisung der Klage durch das Erstgericht.
Damit wird erfreulicher Weise unsere Rechtsauffassung bestätigt. Da der Rechtstreit noch nicht abgeschlossen ist wird sich noch zeigen, ob die Commerzbank, die auch eine fehlerhafte Aufklärung der Mandanten in Abrede stellt, nicht doch diesen auf Schadensersatz haftet.
Über den Ausgang des Rechtsstreits werden wir berichten.
MJH Rechtsanwälte, Herr Martin J. Haas Rechtsanwalt meint zu diesem Thema: Da der Hinweisbeschluss des OLG auf eine maßgebliche Entscheidung der höchstrichterlichen Rechtsprechung ergänzend Bezug nimmt, dürfte es nun an der Bank sein erst einmal substanziiert darzulegen, was man für eine ordnungsgemäße Aufklärung getan hat.
Wir empfehlen geschädigten Anlegern die richtige Bank zu verklagen und wünschen für diese doch komplexeren Rechtstreitigkeiten: Viel Erfolg!
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