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Arbeit- und Dienstrecht: EuGH kippt Abberufung eines Vorstandsmitglieds wegen Schwangerschaft.

Die Schlußanträge des Generalanwalts, denen das Gericht bekanntermaßen stets folgt, vom 02.09.2010 im Verfahren C-232/09 lassen eine Entscheidung erwarten, die auch für Geschäftsführer und Vorstände einen erweiterten Kündigungsschutz für Schwangere erwarten läßt.

Nach dieser anliegenden Entscheidung sind Vorstände und im Ergebnis auch Geschäftsführerinnen hinsichtlich des Schwangerenschutzes und der Schutzvorschriften für junge Mütter wie Arbeitnehmerinnen zu behandeln.

EuGH, Schlussanträge vom 02.09.2010 - C-232/09
 
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